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Nachlass richtig planen – 3 Tipps

(ra) Jedes Jahr werden in Deutschland große Vermögen von einer Generation an die nächste weitergereicht. Das Erben ist dabei oft eine heikle Angelegenheit und kann bei den Hinterbliebenen durchaus auch zu Streit führen. Mit einem Testament lässt sich der Nachlass am besten regeln. Das Thema Erbschaft ist dabei meist ein Tabu und nur wenige Personen sind dazu bereit, sich mit diesem Thema zu befassen.

Foto: Pixabay

Den Hinterbliebenen erspart ein Testament jedoch viele Probleme, weshalb es sich lohnt, eines zu erstellen. Ein paar Tipps können dabei helfen, den Nachlass besser zu gestalten.

1. Rechtzeitig mit der Planung beginnen

Wurde kein Testament oder Erbvertrag erstellt, dann gilt das gesetzliche Erbrecht. In einem solchen Fall ist durch das Gesetz genau vorgegeben, welches Familienmitglied welchen Anteil erhält. Wer seinen Nachlass auf eine andere Weise aufteilen möchte, muss sich rechtzeitig um die Erstellung des Testaments kümmern. Lediglich die Pflichtanteile müssen dabei beachtet werden. Der frühzeitige Beginn ist wichtig, da es nicht jeder Person leichtfällt, ein Testament zu erstellen, sodass dieser Prozess durchaus viel Zeit in Anspruch nehmen kann. Darüber hinaus besteht auch weiterhin immer die Möglichkeit, das Testament zukünftig anzupassen, sollten sich Veränderungen ergeben.

Wer frühzeitig mit der Planung der Erbschaft beginnt, hat zudem die Möglichkeit, Nutzungsrechte schon vorab an die Erben abzugeben. Das geht zum Beispiel über den sogenannten Nießbrauch. Auf diese Weise kann beispielsweise die eigene Immobilie bereits vorzeitig an die Erben weitergegeben werden, während man weiterhin das Recht behält, darin zu wohnen und sie nach eigenem Ermessen zu nutzen.

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2. Pflichtanteile am Erbe beachten

Nicht selten kommt es vor, dass bestimmte Personen aus dem familiären Umfeld mit der Hilfe des Testamentes enterbt werden. Zwar lässt sich auf diese Weise das Erbe verringern, allerdings gibt es Personen, die ein Anrecht auf einen Pflichtanteil des vererbten Vermögens haben. Dabei handelt es sich jedoch nur um sehr enge Familienmitglieder. Selbst wenn diese im Testament enterbt wurden, haben sie dann dennoch ein Anrecht, welches sie im Zweifelsfall gerichtlich durchsetzen können.

Zu den berechtigten Personen gehören alle direkten Nachkommen sowie die Eltern. Auch der Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner hat ein Anrecht. Das Gleiche gilt auch für nicht eheliche und adoptierte Kinder. Der Pflichtanteil liegt dabei grundsätzlich bei 50 Prozent des gesetzlichen Erbanteils. Die genaue Höhe ist jedoch abhängig von der individuellen Familienkonstellation und dem Nachlasswert. Wer bestimmte Personen enterben möchte, sollte diese Pflichtanteile im Hinterkopf behalten.

3. Vorkehrungen zur Verwahrung treffen

Damit das Testament auch tatsächlich Inkraft treten kann, muss es sicher aufbewahrt werden. Ist es nicht auffindbar, dann wird die Erbschaft nämlich automatisch nach den gesetzlichen Regelungen organisiert. Dafür sollte das Dokument an einem sicheren Ort verwahrt werden. Am besten ist dabei die amtliche Verwahrung im örtlichen Amtsgericht. Wichtig ist dabei, dass den Angehörigen mitgeteilt wird, wo sich das Testament befindet, damit diese es auch finden können.

Gerade die amtliche Verwahrung stellt sicher, dass das Testament im Nachhinein nicht gefälscht werden kann. Die Verwahrung kann über ein einfaches Formular beantragt werden und kostet in der Regel nicht mehr als 100 Euro. Ein Erbvertrag lässt darüber hinaus auch direkt beim beauftragten Notar hinterlegen.