Straubing

Es gibt eine Allgemeinverfügung zur Geflügelpest

(ra) Die Stadt Straubing hat mit sofortiger Wirkung eine Allgemeinverfügung zur Geflügelpest für das Stadtgebiet Straubing erlassen. Demnach haben alle gewerblichen und privaten Tierhalter, die Geflügel oder in Gefangenschaft gehaltene Vögel – hierzu zählen insbesondere Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse – bis zu 1000 Tiere halten, besondere Sicherungsmaßnahmen zu ergreifen.

Allgemeinverfügung wegen Geflügelpest – Foto: Pixabay

Außerdem gilt ein Verbot von Ausstellungen und Märkten für Geflügel und in Gefangenschaft gehaltene Vögel (mit Ausnahme von Tauben) sowie ein Fütterungsverbot für bestimmte Wildvogelarten. Das Fütterungsverbot gilt beispielsweise nicht für Amseln, Kleiber oder Meisen.

Weitere Einzelheiten können dem vollständigen Bekanntmachungstext entnommen werden. Dieser ist im Amtsblatt der Stadt Straubing (48. Ausgabe vom 24. November, auch online abrufbar) und per Aushang an der Amtstafel (Rathaus, Eingang Seminargasse) veröffentlicht.