Grundl: Corona mit neuer Rechtsgrundlage wirksam bekämpfen
(ra) Bundestag und Bundesrat haben am Freitag das Infektionsschutzgesetz geändert bzw. ergänzt. Dazu erklärte im Nachhinein Erhard Grundl, grüner Bundestagsabgeordneter für den Wahlkreis Straubing/Regen unter anderem: „Die Lage ist weiterhin sehr ernst. Nach wie vor nimmt in vielen Regionen die Zahl der Patient*innen mit Covid-19 auf den Intensivstationen weiter zu. Unser Gesundheitswesen steht vor einer Zeit dramatischer Belastung.“
Grundl verweist auf die ersten Fälle der Omikron-Variante in Deutschland, die den Handlungsdruck zusätzlich erhöhen würden. Vieles deute nach Ansicht Grundls darauf hin, dass die Variante ansteckender sei, als Delta. In den kommenden Wochen komme es deshalb darauf an, das Risiko für Infektionen und damit Kontakte deutlich zu reduzieren.
Wörtlich sagte er am Freitag gegenüber den Medien: „Zusammen mit der SPD und der FDP haben wir weitere Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie beschlossen. Wir schaffen die gesetzliche Grundlage für zügiges Handeln durch die Länder. Ergänzend zu den bereits im November beschlossenen Regelungen wie etwa 3G am Arbeitsplatz und im Fern- und Nahverkehr sowie die Homeoffice-Pflicht präzisieren und erweitern wir das Instrumentarium der Länder. Das Gesetz schafft für sie die Möglichkeit, im Notfall auch gastronomische Einrichtungen, Bars und Diskotheken zu schließen. Die Geltungsdauer der in den Ländern bis zum 25. November in Kraft getretenen Schutzmaßnahmen wird bis zum 19. März verlängert. Bereits geltende Maßnahmen können damit fortbestehen. Damit wird eine differenzierte Reaktion auf das nach wie vor unterschiedliche Infektionsgeschehen in den Ländern möglich, gleichzeitig verlagern wir die Verantwortung zurück in die Parlamente.“
Das wichtigste Mittel im Kampf gegen die Pandemie sind nach den Worten Grundls die Impfungen. Die wieder steigende Nachfrage nach Impfungen, ob Erstimpfung oder Auffrischung, sei ein gutes Zeichen. Grundl wörtlich: „Wir müssen dafür sorgen, dass alle Menschen, die das wollen, schnell eine Impfung erhalten. Vor allem die besonders gefährdeten Menschen sollten sich zügig impfen lassen können. Deshalb werden wir mit unserem Gesetz den Kreis der Impfberechtigten erweitern und Impfungen zum Beispiel durch Apotheker*innen oder Zahnärzte*innen nach vorheriger Schulung ermöglichen.“
Mit großer Sorge beobachtet der Straubinger Bundestagsabgeordnete erneute tragische Ausbrüche in Alten- und Pflegeheimen mit Todesopfern. Er sagt dazu „Daher werden wir einen Schutzwall für besonders gefährdete Menschen schaffen. Überall dort, wo Menschen mit einem hohen Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf behandelt, gepflegt oder betreut werden, wird zunächst eine einrichtungsbezogene Impfpflicht eingeführt. Bis zum 15. März müssen alle dort tätigen Personen einen Impf- oder Genesenennachweis vorlegen.“
Gemeinsam mit allen demokratischen Fraktionen im Bundestag wollen die Grünen in den nächsten Wochen darüber diskutieren, wie in einem nächsten Schritt eine allgemeine Impfpflicht für Erwachsene ausgestaltet werden soll. Grundl bekräftigte: „Ich spreche mich für solch eine allgemeine Impfpflicht aus, damit können wir ein großes Stück Freiheit zurückgewinnen.“