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Graupapageien: Verkauf und Vermarktung ohne EG-Bescheinigung nicht mehr zulässig

(ra) Aufgrund einer Änderung einer EU-Verordnung sind seit Anfang Februar 2017 Verkauf und Vermarktung von Graupapageien ohne eine EG-Vermarktungsbescheinigung nicht mehr erlaubt. Betroffen hiervon sind Kongo-Graupapageien sowie der Timneh-Graupapagei.

Besitzer solcher Tiere werden gebeten, sich je nach Wohnort an die für sie zuständige Untere Naturschutzbehörde des Landkreises oder der Stadt Landshut zu wenden. Bürger der Stadt Landshut, die einen der genannten Graupapageien besitzen, können bei der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt im Rathaus II unter Telefon 0871/88-1688 einen Termin zur Ausstellung von „Cites“-Papieren und der neuen EG-Bescheinigung unter Vorlage des legalen Erwerbs vereinbaren. Bürger des Landkreises erreichen die Untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes unter Telefon 0871/408-3143.

Die Vermarktung dieser Tiere ohne eine entsprechende EG-Bescheinigung gilt als Straftat von Verkäufern als auch Käufern.