Neue Besuchsregelung an den Kreiskliniken Bogen-Mallersdorf
(ra) Das bislang auf Grund der Corona-Pandemie verhängte Besuchsverbot an den Kreiskliniken Bogen-Mallersdorf besteht grundsätzlich weiterhin. Ausgenommen davon sind jedoch ab Mittwoch, 12. Mai Patient*innen, die sich länger als sechs Tage in stationärer Behandlung befinden. Diese können ab dem siebten Tag des stationären Aufenthaltes nach telefonischer Voranmeldung (Klinik Bogen Tel. 09422 822-291, Klinik Mallersdorf Tel. 08772 981-579, je von 9 bis 17 Uhr erreichbar) zweimal pro Woche für je eine Stunde von einer festen Besuchsperson besucht werden.
Voraussetzung hierfür ist die Vorlage eines negativen COVID 19-Testergebnisses (Antigentest oder PCR-Test) durch die Besuchsperson, nicht älter als 24 Stunden, sowie ein negatives Screeningergebnis an der Klinikrezeption. Das Screening am Empfang ist nach wie vor und unabhängig von einer etwaigen Impfung oder einer überstandenen Corona-Erkrankung für alle Besuchspersonen verpflichtend. Der Screening-Fragebogen kann auf der Klinikwebsite auch bereits im Voraus heruntergeladen und vorausgefüllt mitgebracht werden (www.kreiskliniken-bogen-mallersdorf.de). In Eigenregie durchgeführte Tests werden nicht akzeptiert.
Personen, bei denen ein kompletter Impfschutz gegen SARS-CoV2 besteht, also mindestens 15 Tage nach der zweiten Impfung, benötigen keinen aktuellen Test bei Vorlage ihres Impfpasses im Original (kein Foto, keine Kopie).
Personen, die nach einer innerhalb des letzten halben Jahres erworbenen SARS-CoV2-Infektion genesen sind, benötigen ebenfalls keinen aktuellen Test, müssen aber das Schreiben des Gesundheitsamtes zur Entlassung aus der Quarantäne vorlegen.
Personen, bei denen eine SARS-CoV2-Infektion länger als ein halbes Jahr zurückliegt, müssen entweder Ihre mindestens 15 Tage zurückliegende Zweitimpfung gegen SARS-CoV2 anhand des Impfpasses oder einen aktuellen negativen Test (s. o.) vorweisen.
Allgemeine Hygieneregeln wie eine eigene FFP2-Maske ohne Ausatemventil, Mindestabstand 1,5 Meter und Händehygiene, gelten selbstverständlich während der Besuchszeit uneingeschränkt. Auch von Seiten der Patient*innen ist konsequent auf das Tragen einer FFP2-Maske zu achten.
In Mehrbettzimmern darf sich zeitgleich immer nur eine einzige Besuchsperson aufhalten.
Bei kurzfristig erforderlichen Untersuchungen, Behandlungen oder Pflegemaßnahmen wird um Verständnis gebeten, dass es zu Wartezeiten kommen kann.
Das Mindestalter für Besuchspersonen liegt bei 16 Jahren. Personen mit geschwächtem Immunsystem wird zum Eigenschutz grundsätzlich von Patientenbesuchen abgeraten.
Zur Aufnahme und dem Abgleich der Personendaten ist der Personalausweis bereitzuhalten.
Diese Ausnahmeregelung gilt nicht für den Besuch von an COVID 19 erkrankten Patienten.
Schwerstkranke Patienten und Patienten, die sich im Sterbeprozess befinden, können weiterhin nach vorheriger Absprache besucht werden.
Mitzubringen bei Besuchen an den Kreiskliniken Bogen-Mallersdorf
- einer der folgenden drei Nachweise:
- Impfpass bei vollem Impfschutz (mind. 15 Tage nach Zweitimpfung gegen SARS-CoV2)
- negatives COVID 19-Testergebnis (max. 24h alter Antigen- oder PCR-Test)
- bei überstandener COVID 19-Erkrankung: Schreiben des Gesundheitsamtes zur Entlassung aus der Quarantäne (max. 6 Mon.)
- Personalausweis
- eigene, frische FFP2-Maske ohne Ausatemventil
- optional: vorausgefüllter Screening-Fragebogen (Download: www.kreiskliniken-bogen-mallersdorf.de, auch an der Rezeption erhältlich)