(ra) Die erweiterte Maskenpflicht in Teilen der Straubinger Innenstadt gilt weiterhin. Wie ein Sprecher des Rathauses am Samstag mitteilte, gelte diese bis zum 9. Mai täglich von 7 bis 20 Uhr auf den bereits bekannten Straßen und Plätzen. Ebenfalls bis 9. Mai verlängert wurden die Allgemeinverfügungen zum Alkoholkonsumverbot in der Straubinger Innenstadt sowie zu den Besuchsregelungen für Senioren- und Pflegeeinrichtungen.

Die drei Allgemeinverfügungen sind im Sonderamtsblatt Nr. 24/2021 der Stadt Straubing (abrufbar unter www.straubing.de) und auf der Webseite www.coronainfo-straubing.de veröffentlicht.

Von Redaktion