Grenzgänger-Regelung: Behördliche Bescheinigung beim Landratsamt
(ra) Die verschärften Grenzkontrollen und Einreiseregelungen für Tschechien und Tirol haben auch für Betriebe, Dienstleister und Unternehmen im Landkreis Straubing-Bogen mit Grenzgängern aus Tschechien (oder ggf. Tirol) Auswirkungen.
Ab Mittwoch, 0 Uhr, dürfen jene Personen – mit negativem Testergebnis – aufgrund der Vorgaben des Bundes nur noch einreisen, wenn diese eine Bescheinigung des Landratsamtes vorweisen können, wonach sie in systemrelevanten Bereichen arbeiten. Eine entsprechende Liste mit betroffenen Betrieben im Landkreis muss bis Dienstag der Regierung vorliegen. Eine Liste der Branchen, auf die das zutrifft, ist auf der Homepage des Landkreises (www.landkreis-straubing-bogen.de) veröffentlicht. Entsprechende Betriebe sollten sich umgehend beim Gewerbereferat des Landkreises unter achatz.klaus@landkreis-straubing-bogen.de bzw. 09421/973-125 melden.