Inzidenzwert im Landkreis Straubing-Bogen höher als 200 – Was bedeutet dies?
(ra) Die Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis Straubing-Bogen liegt nach den offiziellen Zahlen des RKI (Stand: Mittwoch 0 Uhr) bei 204,7. Damit fällt der Landkreis Straubing-Bogen ab Donnerstag, 10. Dezember, 0 Uhr unter die „Hotspot-Regelungen“ der 10. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, da der Wert die 200-er Marke überschritten hat.
Dies bedeutet, dass zu den bisher geltenden allgemeinen Regelungen der 10. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung weitere Verschärfungen ab Donnerstag, 0 Uhr, hinzukommen:
- Zwischen 21 Uhr und 5 Uhr früh gilt eine erweiterte Ausgangssperre. Das Verlassen der eigenen Wohnung ist während dieser Zeit nur aus folgenden Gründen zulässig:
• die Ausübung beruflicher oder dienstlicher Tätigkeiten,
• medizinische und veterinärmedizinische Notfälle,
• die Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts,
• die Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen,
• die Begleitung Sterbender,
• Handlungen zur Versorgung von Tieren,
• ähnlich gewichtigen und unabweisbaren Gründen.
- In den Schulen wird ab Jahrgangsstufe 8 auf Distanzunterricht umgestellt. Hiervon ausgenommen sind die jeweils letzten Jahrgangsstufen der jeweiligen Schularten. Ebenso ausgenommen sind die Förderschulen (einschl. berufliche Förderschulen, schulvorbereitende Einrichtungen) und die Schulen für Kranke. Sie bleiben vollumfänglich im Präsenzunterricht. Maßnahmen zur Beruflichen Orientierung an außerschulischen Lernorten finden ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 200 nicht statt.
An den beruflichen Schulen gilt ohnehin seit 9. Dezember Distanzunterricht. (Ausnahme FOS/BOS mit eigenen Regelungen).
- Der Unterricht an Musikschulen und Fahrschulunterricht in Präsenzform ist untersagt.
- Märkte zum Warenverkauf (im Sinne von Märkten mit Marktständen) sind mit Ausnahme des Verkaufs von Lebensmitteln im Rahmen regelmäßig stattfindender Wochenmärkte untersagt.
Wichtig: Die Regelungen für den Wert über 200 gelten aktuell NUR für den Landkreis Straubing-Bogen, nicht für die kreisfreie Stadt Straubing, die eigenständig ist und derzeit unter der Schwelle von 200/100.000 Einwohner liegt. Über mögliche Überschreitungen bzw. Maßnahmen in der Stadt Straubing informiert die dortige Behörde.
Die Regelungen für den Inzidenzwert höher als 200 gelten mindestens so lange, bis der Inzidenzwert an sieben Tagen in Folge wieder darunter liegt. Erst dann kann die Kreisverwaltungsbehörde diese Bestimmungen aufheben. Die vorgenannten Regelungen gelten also unabhängig von einem baldigen Unterschreiten der 200-er Inzidenz für mindestens eine Woche.
Sämtliche Bestimmungen der 10. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sind unter www.bayern.de nachzulesen.