Landkreis Straubing-Bogen

Erstattung von Kosten für die Schülerbeförderung jetzt beantragen

(ra) Das Landratsamt Straubing-Bogen, Sachgebiet Soziale Sicherung/ÖPNV, nimmt noch bei spätestens 31. Oktober die Anträge zur Erstattung der Kosten der Schülerbeförderung für das vergangene Schuljahr entgegen.

Bis zu diesem Datum können Anträge für die Erstattung von Fahrtkosten zur Berufsschule, Fachoberschule, Berufsoberschule und Berufsfachschule sowie zum Gymnasium, jeweils ab der 11. Klasse, gestellt werden. Dabei können Kosten sowohl für die Benutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels als auch für die notwendige Benutzung eines privaten Pkw angegeben werden.

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Ein Anspruch auf Fahrtkostenerstattung besteht aber nur für den Teil der nachgewiesenen und notwendigen Gesamtkosten, der die sogenannte Familienbelastungsgrenze von derzeit 440 Euro übersteigt. Dieser Eigenanteil entfällt in bestimmten Fällen, z. B. bei einem Bezug von Kindergeld für mindestens drei Kinder oder Erhalt von Sozialleistungen nach dem SGB II bzw. SGB XII.

Die Antragsformulare für die Erstattung sind auch im Internet abrufbar unter www.landkreis-straubing-bogen.de, Bürgerservice, Formulare und Merkblätter, Schülerbeförderung, Antrag auf Erstattung notwendiger Fahrten.

Der Antrag muss bis zum 31. Oktober tatsächlich beim Landratsamt eingegangen sein. Die Aufgabe bei der Post reicht hingegen nicht aus. Die Bestätigung der Schule über den Schulbesuch kann ggf. nachgereicht werden. Nähere Auskünfte erteilt das Landratsamt unter Tel. 09421/973-217.