(ra) 80 Jahre nach ihrer Entstehung hat die Bayerische Verfassung nichts von ihrer Bedeutung verloren. Doch viele ihrer Grundsätze finden nach Ansicht des ÖDP-Bildungsreferenten Bernhard Suttner in der heutigen Politik zu wenig Beachtung. Bei einem Vortragsabend der ÖDP im Straubinger Gäubodenhof warb er deshalb dafür, den Gemeinwohlgedanken wieder stärker in den Mittelpunkt zu rücken.

Kreisvorsitzender Hans-Jürgen Hahn begrüßte am Donnerstag zahlreiche Besucher zu der Veranstaltung. Suttner stellte die wesentlichen Inhalte der Bayerischen Verfassung vor und konzentrierte sich dabei besonders auf das Gemeinwohl. Bereits Artikel 3 verpflichte den demokratischen Freistaat Bayern, diesem Ziel zu dienen.
Gemeinwohl statt wirtschaftlicher Eigennutz
Suttner kritisierte die aus seiner Sicht zunehmende soziale Spaltung. Sie sei eine Folge des seit Jahrzehnten vorherrschenden, auf das eigene Interesse ausgerichteten Neoliberalismus. Der Referent forderte deshalb eine Rückbesinnung auf die gesellschaftliche Verantwortung von Politik und Wirtschaft.
Dabei verwies er auf Artikel 151 der Bayerischen Verfassung, wonach die gesamte wirtschaftliche Tätigkeit dem Gemeinwohl dienen müsse. Artikel 157 stelle zudem klar, dass Kapitalbildung kein Selbstzweck sei.
Verfassung entstand innerhalb weniger Monate
Mit einem Rückblick auf die mehr als 200-jährige bayerische Verfassungsgeschichte erläuterte Suttner die Entstehung der heutigen Verfassung im Jahr 1946. Innerhalb von knapp neun Monaten gelang es damals, den Auftrag der amerikanischen Militärregierung umzusetzen und Bayern eine demokratische Grundlage zu geben.
Ein kleiner Verfassungsausschuss erarbeitete auf Basis eines Entwurfs von Wilhelm Hoegner den Text. Anschließend überarbeitete eine gewählte verfassungsgebende Versammlung die Vorlage. Bei der Volksabstimmung am 1. Dezember 1946 stimmten rund 70 Prozent für die neue Verfassung. Sie trat am 8. Dezember in Kraft.
Suttner würdigte nicht nur das hohe Tempo der Beratungen, sondern besonders die Bereitschaft der Beteiligten, weltanschauliche Unterschiede zu überwinden. Sozialdemokraten und Christsoziale seien sich damals einig gewesen, Bayern freiheitlich und zugleich gemeinwohlorientiert zu gestalten. Nach den Erfahrungen der nationalsozialistischen Diktatur habe zudem Einigkeit darüber bestanden, Deutschland föderal zu organisieren.
Als gemeinsame Grundlage dieser Zusammenarbeit bezeichnete Suttner die Ablehnung eines marktradikalen Kapitalismus durch den demokratischen Sozialismus und die katholische Soziallehre.
Eine Schatztruhe mit aktuellen Antworten
Die Bayerische Verfassung sei eine „Schatztruhe, in die leider zu wenig hineingegriffen wird“, erklärte Suttner. Zahlreiche Artikel enthielten politische Leitlinien, die auch nach 80 Jahren nichts von ihrer Aktualität verloren hätten.
Als Beispiel nannte er die Erbschaftsteuer. Für ihn sei nicht nachvollziehbar, weshalb Regierungsmitglieder deren Abschaffung forderten, obwohl Artikel 123 Absatz 3 die Erbschaftsteuer als ein Mittel gegen die Konzentration großer Vermögen vorsehe.
Besonders hob Suttner Artikel 117 hervor. Dieser gehöre zu seinen persönlichen Lieblingsbestimmungen, weil die Verfassung darin neben den Grundrechten auch die Verantwortung jedes Einzelnen für die Gemeinschaft betone.
Die Freiheit aller Menschen lasse sich nur sichern, wenn sich die Bürger an öffentlichen Angelegenheiten beteiligten und ihre Fähigkeiten zum Wohl der Allgemeinheit einsetzten. Darin sieht Suttner sowohl eine Absage an politische Gleichgültigkeit als auch an rücksichtslose Hetze und gesellschaftliche Spaltung. „Was könnte aktueller sein?“, fragte er.
Verfassung als Auftrag an die Gesellschaft
In der anschließenden Diskussion beschäftigten sich die Teilnehmer mit der Frage, welche rechtliche Verbindlichkeit die programmatischen Aussagen der Bayerischen Verfassung heute noch besitzen. Schließlich habe das 1949 verabschiedete Grundgesetz in vielen Bereichen Vorrang.
Suttner betonte, die Bayerische Verfassung müsse insgesamt als Auftrag verstanden werden, eine am Gemeinwohl orientierte politische Kultur zu pflegen. Dieser Verpflichtung seien nicht nur Mandatsträger und Beamte des Freistaates verbunden. Auch die Bevölkerung müsse sich mit den Grundsätzen der Verfassung auseinandersetzen.
Zum Abschluss verwies der Referent auf Artikel 188. Dieser sieht vor, dass Schülerinnen und Schüler zum Ende ihrer Schulzeit einen Abdruck der Bayerischen Verfassung erhalten. Für Suttner unterstreicht diese Bestimmung den Anspruch, demokratische Werte und gesellschaftliche Verantwortung dauerhaft im Bewusstsein der Menschen zu verankern.
