Zwei weitere Personen sterben im Zusammenhang mit Covid-19 – 42 Neuinfizierte
(ra) 42 neue positive Tests auf SARS-CoV-2 wurden am Mittwoch im Landkreis Straubing-Bogen gemeldet. Darunter auch ein Fall aus dem Kindergarten St. Elisabeth in Pfaffenberg und der Grundschule in Ascha. Die restlichen Ergebnisse der Reihentestungen aller Mitarbeiter der Klinik Mallersdorf ergaben drei weitere positive Fälle. Auch zwei weitere Todesfälle im Landkreis an bzw. mit Covid-19 wurden gemeldet.
In den Kreiskliniken befinden sich fünf Personen wegen einer Covid-19-Erkrankung auf den Intensivstationen (Stand Mittwoch).
Die Sieben-Tage-Inzidenz lag nach den offiziellen Zahlen des RKI (Stand am Mittwoch um 0 Uhr) bei 180,0. Damit hat der Landkreis Straubing-Bogen am siebten Tag in Folge den Inzidenz-Wert von 200 unterschritten. Eine Aufhebung der entsprechenden Maßnahmen per Allgemeinverfügung ist aber nicht nötig, da seit Mittwoch die 11. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gilt. Die dort definierten allgemein bayernweit gültigen Regelungen haben auch im Landkreis Straubing-Bogen Bestand.
Diese besagen unter anderem:
- Der Einzelhandel muss mit Ausnahme der Geschäfte für den täglichen Bedarf schließen. Geöffnet bleiben unter anderem: Lebensmittelläden, Getränkemärkte, Reformhäuser und Drogerien, Apotheken, Sanitätshäuser, Optiker und Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Banken, Poststellen und Reinigungen. Ebenfalls weiterhin erlaubt ist der Verkauf von Presseartikeln, Tierbedarf und Futtermittel sowie von Weihnachtsbäumen. Friseure müssen hingegen nun schließen.
- In der Gastronomie weiterhin erlaubt ist der Verkauf mitnahmefähiger Speisen und Getränke. Der Verzehr an Ort und Stelle muss unterbleiben.
- Das Verlassen der Wohnung ist nur bei Vorliegen triftiger Gründe möglich. Zwischen 21 Uhr und 5 Uhr früh gilt darüber hinaus eine erweiterte Ausgangssperre. Das Verlassen der Wohnung ist während dieser Zeit nur aus beruflichen oder medizinischen Gründen, zur Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen, zur Versorgung von Tieren, zur Begleitung Sterbender oder aus ähnlich gewichtigen und unabweisbaren Gründen erlaubt.
- An den geltenden Kontaktbeschränkungen wird festgehalten. Nur für die Weihnachtstage 24. bis 26. Dezember gilt darüber hinaus, dass sich bei Treffen im engsten Familienkreis alle Angehörige des eigenen Hausstands mit höchstens vier über den eigenen Hausstand hinausgehende Personen (zuzüglich deren Kinder im Alter bis 14 Jahren) treffen dürfen, gleichgültig aus wie vielen Hausständen diese vier Personen kommen.
- Präsenzunterricht in den Schulen findet grundsätzlich nicht mehr statt. Angebote des Distanzlernens werden für alle Schularten und Jahrgangsstufen eingerichtet.
- Der Betrieb von Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, organisierten Spielgruppen sowie Maßnahmen zur Ferientagesbetreuung sind grundsätzlich untersagt. Eltern, die wegen ihrer Erwerbstätigkeit die Betreuung ihrer Kinder nicht auf andere Weise sicherstellen können, oder Eltern von Kindern mit Behinderung können eine Notbetreuung in Anspruch nehmen.
Detaillierte Informationen zu den Lockdown-Regelungen bietet die Rubrik „Häufig gestellte Fragen“ auf der Webseite des Gesundheitsministeriums unter https://www.stmgp.bayern.de/cor…/haeufig-gestellte-fragen/
Weitergehende Maßnahmen müssen Kreisverwaltungsbehörden ergreifen, in denen der Inzidenzwert deutlich über dem bayerischen Durchschnitt liegt. Dies ist im Landkreis Straubing-Bogen derzeit nicht der Fall, der Wert liegt unter dem bayerischen Durchschnitt.
Die 11. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ist unter folgendem Link nachzulesen: https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/rechtsgrundlagen/