Landkreis Landshut

Zulassungsstellen: Eingeschränkter Parteiverkehr ab Montag

(ra) In den Zulassungsstellen des Landkreises Landshut ist ab Montag, 27. April mit Einschränkungen wieder Parteiverkehr möglich. Um der nach wie vor anhaltenden Infektionsgefahr durch das Corona-Virus begegnen zu können, gilt auch hier eine Maskenpflicht und das Abstandsgebot. Je nach Andrang ist aus Gründen des Infektionsschutzes auch vor den öffentlich bekanntgegebenen Zeiten ein vorzeitiger Annahmeschluss möglich, die Anmeldungen von „Freizeitfahrzeugen“ werden in diesem Fall zurückgestellt. Es können nach wie vor keine Vorgänge aus benachbarten Landkreisen bearbeitet werden.

Es gelten folgende Hinweise des Landratsamtes:

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Landshut-Ergolding:

Die Anträge auf Zulassungen und Abmeldungen von Privatkunden und Einzelzulassungen von Firmen sollen in den Briefkasten bzw. die bereitgestellte Alu-Box eingeworfen werden. Diese Vorgänge werden bearbeitet und können, je nach Wunsch des Kunden, entweder mit den Plakettenträgern dem Kunden per Post zugesandt oder zu einem vereinbarten Termin (Montag bis Donnerstag 14.30 bis 16 Uhr, Freitag von 11. bis 12 Uhr) abgeholt werden. Sofern der Bürger die Schilder dem Antrag beilegt, werden diese komplett gesiegelt ausgegeben. Die Kosten werden per Rechnung erhoben und sind zu überweisen.

Zulassungen von Autohäusern und Zulassungsdiensten werden mit den reservierten Kennzeichen vor Ort abgelegt und nach Anruf beim bzw. Mail an den Sachbearbeiter direkt entgegengenommen. Sofern kein Wunschkennzeichen vorab reserviert war, können die Nummernschilder erst nach dem Bezahlvorgang abgeholt und diese in der Zulassungsstelle abgeben werden. Der Bevollmächtigte kann entweder im Außenbereich auf die Bearbeitung warten (Aufruf nach Fertigstellung) oder die bearbeiteten Vorgänge zu einem späteren Termin an einem separaten Ausgabeschalter im Bereich des barrierefreien Nebeneingangs abholen. Es erfolgt Bar- bzw. Kartenzahlung am Automaten.

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Rottenburg und Vilsbiburg:

Hier werden Zulassungs- und Abmeldevorgänge nach telefonischer Terminabsprache oder persönlicher Vereinbarung vor Ort getätigt. In den Schalter- und Warteräumen dürfen sich nur die Bürger aufhalten, deren Antrag gerade bearbeitet wird. Andere Personen müssen im Außenbereich oder im Auto warten. Ein Versand von Unterlagen ist nicht möglich.