Wird sich Straubing dem CETA-Abkommen widersetzen?
(ra) Wallonien bleibt beim Handelsabkommen zwischen Europa und Kanada – CETA – hart. Am Freitag gab es keine Zeichen dafür, dass die belgische Region dem Abkommen zustimmen wird. Kommt demnächst auch Widerstand aus dem Straubinger Rathaus? Die Fraktionen von ÖDP/PU und Bündnis 90/Die Grünen haben Oberbürgermeister Markus Pannermayr an einen Beschluss aus dem Jahr 2014 erinnert.
Am 10. Februar 2014 hatte sich Straubing per Stadtratsbeschluss, ebenso wie viele kommunale Spitzenverbänden und vielen Kreisen, Städten in Form einer Resolution bereits gegen die Eingriffe des Freihandelsabkommens TTIP in die kommunale Selbstverwaltung ausgesprochen. „Leider hat sich die Lage inzwischen zugespitzt, die Interessen und das Recht der Kommunen, ihre Gestaltungshoheit zu erhalten und die Daseinsvorsorge zu sichern, sind durch den aktuellen CETA-Entwurf akut bedroht“, heißt es in dem Brief an Oberbürgermeister Markus Pannermayr, den die beiden Fraktionsvorsitzenden Maria Stauber (ÖDP/PU) und Erhard Grundl (Bündnis 90/Die Grünen), der am Freitag bei den regionalen Medien einging.
Ähnlich wie beim TTIP-Abkommen zwischen den USA und der EU droht auch mit CETA ein massiver Abbau von Demokratie, öffentlicher Daseinsvorsorge und Umweltschutz. CETA könnte sogar – an den demokratisch legitimierten Institutionen der Mitgliedsländer vorbei – über die Ratifizierung durch den EU-Ministerrat bald vorläufig angewendet werden. Um dies zu verhindern, wurde vor kurzem von einem breiten Bündnis gesellschaftlicher Gruppierungen und Institutionen ein Volksbegehren in Bayern auf den Weg gebracht, für dessen Beantragung in kürzester Zeit rund 70.000 Unterschriften gesammelt wurden. Auch in unserer Stadt wurden an nur zwei Tagen knapp 1000 Unterschriften von Bürgern geleistet.
Wörtlich heißt es weiter: „Die Stadt Straubing darf aufgrund des Neutralitätsgebots nicht selbst zur Unterschrift bei dem Volksbegehren aufrufen und ein Abstimmungsverhalten empfehlen, aber sie darf inhaltlich zum Thema Stellung beziehen und eine Position äußern.“ Dies geht aus der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs hervor: „Sind Gemeinden und Landkreise vom Inhalt der einem Volksentscheid unterworfenen Gesetzentwürfe unmittelbar betroffen, so ergibt sich aus ihrem Selbstverwaltungsrecht auch für sie das Recht, sich zum Gegenstand des Volksentscheids öffentlich zu äußern und Partei zu ergreifen, solange die Äußerungen auf Information und Meinungsbildung zielen und nicht auf den Abstimmungsvorgang selbst.“ (BayVGH vom 27.5.1999, FSt 1999/230).
Deshalb beantragen beide Fraktionen, dass die Stadt eine Resolution verabschiedet, in der sie die Bundesregierung auffordert, im Rat der Europäischen Union den Vorschlag für einen CETA-Beschluss abzulehnen. Außerdem sollte an alle regionalen Abgeordnete appelliert werden, alles in ihrer Macht stehende zu unternehmen, dass CETA bei der Abstimmung im EU-Ministerrat keine Mehrheit erhält, und dass sie keinem Abkommen zuzustimmen, in denen die öffentliche Daseinsvorsorge (wie in CETA) nicht explizit vom Geltungsbereich des Abkommen ausgeschlossen ist. Außerdem soll die Stadt die Inhalte des bayerischen Volksbegehrens gegen CETA unterstützen.
Die beiden Fraktionen begründen ihren Antrag unter anderem damit, dass der im CETA-Abkommen enthaltene Investitionsschutz ausländischen Investoren Sonderrechte gegenüber nur im Inland tätigen Unternehmen gewähre . Diese Sonderrechte können auch gegen Kommunen bzw. kommunale Versorger greifen. Die Anwendung von CETA auf die öffentliche Daseinsvorsorge sei nicht ausgeschlossen.
In der ausführlichen Begründung heißt es ferner: „Umwelt und Menschen sind auf saubere Gewässer, sauberes Grundwasser und gesundes Trinkwasser angewiesen. Sie sind die Grundlage unserer Existenz, eine Quelle unseres Lebens und unseres Wohlstandes. Die öffentliche Wasserwirtschaft hat sich in unserem Lande sehr bewährt. Sie genießt im WHG und im GWB besonderen Schutz in Deutschland. Wir brauchen dazu die volle Handlungsautonomie von Staat und Kommunen. Wasser darf durch CETA nicht zur Ware gemacht werden. Die gutachterlich attestierten Risiken in den Formulierungen des CETA-Abkommens sind eine hinreichende Bedingung das Abkommen in Gänze abzulehnen.
Hier das Schreiben im vollen Wortlaut!