Wer seine Daten nicht veröffentlicht haben möchte:
(ra) Es gibt verschiedene Widerspruchsrechte, damit seinen personenbezogenen Daten von der Kommune nicht veröffentlicht werden. Darauf verwies am Donnerstag ein Sprecher der Stadt Straubing und erinnert an das seit zwei Jahren geltende neue Bundesmeldegesetz (BMG) hin.
Alle Bürger der Stadt Straubing, die mit alleiniger Wohnung oder Hauptwohnsitz in Straubing gemeldet sind, haben demnach das Recht, gegen bestimmte Datenübermittlungen beim Meldeamt Straubing Widerspruch einzulegen. Ein Widerspruch ist insbesondere möglich bei der Übermittlung von Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr, an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften, an Parteien oder Wählergruppen, aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen oder an Adressbuchverlage.
[the_ad id=“401″]
Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf, braucht nicht begründet zu werden und kann jederzeit eingelegt werden. Der vollständige Bekanntmachungstext ist im Amtsblatt der Stadt Straubing (Ausgabe 8/2017 vom 23. Februar, auch online abrufbar) und per Aushang an der Amtstafel (Rathaus, Eingang Seminargasse) veröffentlicht.
Amtliche Antragsformulare auf Einrichtung von Übermittlungssperren können ebenfalls auf der Webseite www.straubing.de unter dem Menüpunkt Online-Services – Formular-Service abgerufen werden. Zudem liegen sie im Wartebereich des Einwohnermeldeamts Straubing zur Abholung bereit. Dort steht man auch persönlich oder telefonisch unter der Rufnummer 09421/ 944-60230 für Fragen zur Verfügung.