22. April 2025
Straubing

Wenn jemand nicht im neuen Adressbuch erscheinen möchte (oder doch will) …

(ra) Voraussichtlich im Zeitraum Mai/Juni wird vom Adressbuchverlag Ruf in Zusammenarbeit mit der Stadt Straubing das Straubinger Adressbuch neu herausgegeben. Das Adressbuch dient als Nachschlagewerk für die Öffentlichkeit und gibt Auskunft über alle Einwohner sowie Behörden, Institutionen, Vereine, Verbände und Gewerbetreibende.

Adressbuchverlagen darf Auskunft über Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und Anschriften sämtlicher Einwohner, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, erteilt werden. Jeder Bürger hat jedoch das Recht, der Weitergabe seiner Daten zu widersprechen.

Der Widerspruch muss bis spätestens 19. März schriftlich bei der Stadt Straubing, Einwohnermelde- und Personenstandswesen, Abteilung Melde- und Staatsangehörigkeitsrecht, Theresienplatz 2, 94315 Straubing, per Fax (09421/944-60254), per E-Mail (meldeamt@straubing.de) oder während der allgemeinen Öffnungszeiten in der Abteilung Melde- und Staatsangehörigkeitsrecht durch persönliche Vorsprache eingereicht werden.

Bereits früher eingelegte Widersprüche gegen die Datenübermittlung an Adressbuchverlage gelten grundsätzlich unbefristet weiter und müssen, außer im Falle eines Wegzuges und darauf folgenden Wiederzuzugs, nicht erneuert werden.

Firmen, Handel- und Gewerbetreibende oder freiberuflich Tätige, die im Firmen-/Branchenverzeichnis nicht erscheinen wollen, müssen dies bis spätestens 19. Februar dem Adressbuchverlag Ruf schriftlich (Postfach 15 01 03, 80042 München), per Fax (089/533 556) oder per E-Mail (info@ruf-verlag.de) mitteilen. Gleiches gilt bei Änderungen seit Erscheinen des letzten Adressbuchs oder Anträgen auf erstmaligen Eintrag.

Darüber hinaus werden Behörden, öffentliche Institutionen, Vereine, Verbände und Organisationen, die in das Adressbuch aufgenommen werden wollen und bisher nicht eingetragen waren, gebeten, sich bezüglich des gewünschten Eintrages bis spätestens 5. Februar an die Abteilung Melde- und Staatsangehörigkeitsrecht zu wenden.