Wenn der Stichtag zur Kündigung der Kfz-Versicherung naht
(ra) Der 30. November ist für Autofahrer ein wichtiges Datum: Wer nämlich pünktlich im neuen Jahr zu einer anderen Versicherung wechseln will, muss seine bisherige Kfz-Versicherung spätestens bis zu diesem Stichtag kündigen. Verpasst der Versicherte den Termin, verlängert sich der Vertrag ganz automatisch um ein weiteres komplettes Jahr. Doch worauf muss man beim Wechsel der Kfz-Versicherung eigentlich achten und wie funktioniert er genau?
Die wichtigsten Kriterien bei der Kfz-Versicherung
Verpasst man den Termin zur Kündigung, bekommt man unter Umständen eine neue Chance – aber nur dann, wenn sich die Versicherungsprämie erhöht oder die Versicherung durch Änderungen der Typ- und Regionalklassen kostspieliger wird. Die Wahl einer neuen Versicherung sollte auf jeden Fall gut überlegt sein. Viel wichtiger als die Prämie ist nämlich der Versicherungsschutz.

Nach Möglichkeit sollte die Deckungssumme auf mindestens 100 Millionen Euro festgesetzt werden, da die gesetzlich definierte Mindestdeckungssumme im Falle eines Unfalles oft nicht ausreicht. Wer sich im Urlaub gerne einen Mietwagen ausleiht, sollte in seine Kfz-Versicherung zudem die sogenannte Mallorca-Police einschließen. Sie erhöht die im jeweiligen Land geltenden Deckungssummen in der Auto-Haftpflicht auf deutsches Niveau. Ohne diese Police müssen Urlauber den Fehlbetrag aus eigener Tasche zahlen, wenn die Deckungssummen ausländischer Fahrzeugverleiher nicht ausreichen, um alle Kosten nach einem Unfall zu tragen.
Im Kasko-Bereich sollten Autofahrer darüber hinaus auf den oft üblichen Einwand der groben Fahrlässigkeit verzichten. Vor Fehlern am Steuer ist schließlich selbst der erfahrenste Autofahrer nicht hundertprozentig gefeit.

Was ebenfalls leicht übersehen wird: Normalerweise zahlt die Kaskoversicherung nur für Unfälle, die durch einen Zusammenstoß mit sogenanntem Haarwild verursacht wurden. Dazu gehören in erster Linie Wildschweine und Rehe. Bei einer Kollision mit einem Pferd oder einer Kuh gehen Autofahrer dann leer aus. Die Versicherung sollte daher Schäden durch eine Kollision mit grundsätzlich allen Tieren inkludieren.
Erwähnenswert ist außerdem der sogenannte Rabattschutz. Manch eine Versicherung bietet interessante Prämien. Der Onlineversicherer CosmosDirekt zum Beispiel gewährt bei bestimmten Tarifen in der Autoversicherung drei Schäden frei, sodass der Schadensfreiheitsrabatt unverändert bleibt. Vor allem unsichere Fahrer können im Zweifelsfall damit eine Menge Beitragsgeld einsparen.
Wie funktioniert der Wechsel in eine andere Kfz-Versicherung?
Grundsätzlich sollte die Kündigung schriftlich bis zum Stichtag, dem 30. November eines jeden Jahres, erfolgen. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, verschickt sie per Einschreiben mit Rückschein. Im Anschreiben sollte man auch gleich um eine schriftliche Bestätigung der Kündigung bitten. Achtung: Wer von der Voll- in eine Teilkasko-Versicherung wechseln möchte, fährt nicht unbedingt immer billiger. Der Grund: Die Prämienhöhe der Vollkasko wird durch den Schadenfreiheitsrabatt beeinflusst, den es für die Teilkaskoversicherung nicht gibt.