SeniorenStraubing

Weihnachtszuwendung an bedürftige Rentner in der Stadt Straubing

(ra) Altersarmut und ihre Folgen für die Alltagsbewältigung, die Auswirkungen auf die Psyche und Gesundheit der Betroffenen ist auch in der Stadt Straubing ein Thema, dessen sich die Bürgerstiftung Straubing verstärkt annehmen möchte. Eine Sonderzuwendung des Vereins LichtBlick Seniorenhilfe e.V. ermöglicht es, bedürftige Personen außerhalb der regulären Sozialhilfeleistungen finanziell mit einer Weihnachtszuwendung in Höhe von 100 Euro pro Person zu unterstützen.

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Die Zahl der Empfänger von „Alters-Hartz-IV“ stieg in den letzten zehn Jahren in Straubing um 60 Prozent. Gab es im Jahr 2008 noch 793 Bezieher von Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung, so waren es im vergangenen Jahr bereits 1266 (Mitteilung der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten lt. Angaben des Statistischen Landesamtes). des Deshalb freut sich die Bürgerstiftung besonders über die mit Hilfe einer Kooperation mit dem Verein LichtBlick Seniorenhilfe e.V. zustande gekommene Aktion mit Blick auf das bevorstehende Weihnachtsfest:

Als erster Verein seiner Art in Deutschland setzt sich Lichtblick Seniorenhilfe e.V. seit 2003 für Senioren ein, deren Mittel für ein Leben in Würde und gesellschaftlicher Teilhabe nicht ausreichen. Der Verein mit Hauptsitz in München betreibt seit einem Jahr auch ein Büro in Deggendorf und hat der Bürgerstiftung Straubing eine beachtliche Geldsumme zur Weitergabe an bedürftige Senioren zur Verfügung gestellt, um diesen eine vorzeitige Weihnachtsfreude zu bereiten.

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Die Sonderzuwendung ermöglicht es, bedürftige Personen außerhalb der regulären Sozialhilfeleistungen finanziell mit einer Weihnachtszuwendung in Höhe von 100 Euro pro Person zu unterstützen. Die Mittel werden gemäß den Förderrichtlinien des Vereins von der Bürgerstiftung Straubing an bedürftige Straubinger Senioren ausbezahlt, die mindestens 75 Jahre alt sind bzw. heuer noch werden (Jahrgänge 1944 und älter), eine deutsche Rente und gleichzeitig Grundsicherung beziehen.

Zum Nachweis der Voraussetzungen müssen die Betroffenen folgende Unterlagen vorlegen: Einen gültigen Personalausweis bzw. Reisepass mit Aufenthaltstitel, den aktuellen Grundsicherungsbescheid und die aktuelle Rentenanpassungsmitteilung. Die Mitarbeiterinnen der Geschäftsstelle der Bürgerstiftung Straubing überprüfen die Voraussetzungen, ein gesonderter Antrag ist nicht erforderlich. Für Personen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht selbst vorsprechen können, ist die Auszahlung an einen Bevollmächtigten möglich.

Bereits seit Mitte November 2019 erhalten Betroffene in den Geschäftsräumen der Bürgerstiftung Straubing, Am Platzl 31, (Soziales Rathaus), Zimmer Nr. 15, diese Weihnachtszuwendung, um sich zu Weihnachten einen kleinen Wunsch erfüllen zu können. Die Aktion läuft noch bis 20. Dezember.

Auskünfte erteilen Rita Hilmer, Tel. 09421/944-70469, E-Mail rita.hilmer@straubing.de und  Bettina Meyer, Tel. 09421/944-70468, E-Mail bettina.meyer@straubing.de