Was genau heißt eigentlich „barrierefrei“?
(ra) Worauf muss man als Mieter oder Käufer einer barrierefreien Wohnung/ eines Hauses achten? Viele Menschen wünschen sich eine Wohnung, in der sie möglichst lange – auch mit ersten altersbedingten Einschränkungen – leben können. In Wohnungsanzeigen liest man viele unterschiedliche Begriffe: Seniorengerecht, altengerecht, barrierereduziert, barrierearm, barrierefrei, rollstuhlgerecht, behindertengerecht, schwellenarm…
Was verbirgt sich hinter diesen Begriffen? Die Begriffe „seniorengerecht“, „barrierearm“ etc. sind nicht gesetzlich definiert. Hinter einer „seniorengerechten“ Wohnung verbirgt sich in der Regel eine ganz normale Wohnung. Bei einer „barrierearmen“ Wohnung ist vielleicht eine bodengleiche Dusche oder ein Aufzug vorhanden. Ob an ausreichende Bewegungsflächen in den Räumen oder Türdurchgangsbreiten gedacht wurde, ist völlig unklar.
Wie verhält es sich mit den Begriffen „barrierefrei“ und „rollstuhlgerecht“? Das sind die einzigen Begriffe, die eine bestimmte Ausstattungsqualität garantieren. Diese sind in der DIN 18040 genau definiert. Während im öffentlichen Bereich der Begriff „barrierefrei“ automatisch auch immer die Rollstuhlgerechtigkeit mit einschließt, ist dies im Wohnungsbau nicht so.
Nähere Auskünfte erteilt die Wohnberatungsstelle der Stadt Straubing – vertraulich, kostenlos, neutral und praxisnah: Fachstelle für Senioren und Wohnberatung, Rita Hilmer, Am Platzl 31, Zimmer Nr. 125, Tel:09421/944-434, E-Mail: rita.hilmer@straubing.de Persönlich erreichbar jeweils Montag, Dienstag und Mittwoch 14 bis 16 Uhr. Terminvereinbarung notwendig.