Vogelgrippe: Beobachtungsgebiet im südlichen Landkreis Landshut aufgehoben
(ra) Nachdem in der vergangenen Woche in die vorsorgliche Stallpflicht für Hausgeflügel aufgehoben werden konnte, ist ab Donnerstag auch das gesonderte „Beobachtungsgebiet“ in diesem Zusammenhang Geschichte: Das Staatliche Veterinäramt Landshut hatte dieses Gebiet im südlichen Landkreis Landshut festgelegt, weil es im Nachbarlandkreis Mühldorf am Inn einen lokalen Ausbruch der hochpathogenen aviären Influenza (HPAI H5N8) gegeben hat, wie die Vogelgrippe mit wissenschaftliche Namen heißt.
Die vom Gesetzgeber festgelegten Einschränkungen hatten unter anderem Einfluss auf den Verkauf von lebenden und geschlachteten Hühnern sowie von Eiern.
Unberührt davon bleiben jedoch die weiterhin von allen Geflügelhaltern einzuhaltenden Maßnahmen zur Gewährleistung der Biosicherheit. Dazu zählen insbesondere das Tragen von Schutzkleidung und die Reinigung und Desinfektion von Werkzeugen, Maschinen, Fahrzeugen und sonstigen Gerätschaften, die bei der Geflügelhaltung eingesetzt werden.
Das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) schätzt mittlerweile „das Risiko für eine direkte oder indirekte Einschleppung des Vogelgrippe-Virus als nur mehr mäßig bis gering ein“. Begründet wird diese Einschätzung der Gefahrenlage laut Veterinäramt zum einen damit, dass die Vogelzug-Saison sich zum Ende neigt. Gerade der Raum Landshut ist bekanntlich eine Art von Drehkreuz im europaweiten Netz von Vogelzug-Routen zwischen Nord- und Südeuropa und damit zwischen den Brutgebieten und Überwinterungs-Quartieren vieler Wildvogelarten.
Zum anderen werden berechtigte Hoffnungen auf die wärmere Jahreszeit gesetzt mit immer mehr Sonnenschein, dessen UV-Strahlung zusammen mit höheren Temperaturen zu einer schnelleren Erreger-Inaktivierung führt. Das heißt: Sonnenlicht und Wärme setzen den Viren zu, was sich auch den rückläufigen Neuinfektionsraten in Bayern zeigt.