8. Juli 2025
Landkreis Straubing-Bogen

Viel Zustimmung für Inhalte des Volksbegehrens: „Das wollen wir schon lange!“

(ra) Bei der Informationsveranstaltung des lokalen Trägerkreises für das Volksbegehren „Rettet die Bienen!“ am Mittwoch im Gasthof „Zum Heinerl“ in Niederwinkling gab es viel Zustimmung seitens der Besucher: „Was in diesem Gesetzentwurf steht, wollen wir schon lange – weniger Pestizide, Schutz der Uferrandstreifen und auf mindestens zehn Prozent des Grünlandes erst nach der Hauptblüte die erste Mahd“ war die Meinung eines Imkers.


Vor allem das Fehlen der Blühwiesen, das man seit einigen Jahren beobachten kann, sei für die Bienen und andere Insekten von großem Nachteil.

Die Trägerkreismitglieder Uli Aschenbrenner und Bernhard Suttner stellten zunächst anhand einer Power-Point-Präsentation die besorgniserregende Lage beim Artenschutz dar. Weltweit, aber mehr und mehr auch in der eigenen Heimat, sei vor allem bei Insekten und Vögeln ein trauriger Schwund zu beobachten.

„Wer wissenschaftlichen Studien nicht traut, dem kann ein Blick auf die Windschutzscheibe nach einer sommerlichen Autofahrt beweisen, dass es viel weniger Insekten gibt als früher“ meinte Bernhard Suttner. Während noch vor wenigen Jahren die Frontseite der Autos mit harten Insektenschwämmen immer wieder gereinigt werden musste, sei heute kaum noch etwas zu sehen.

Da Bienen und andere Insekten aber für die Bestäubungsleistung unverzichtbar sind, gehe es nicht nur um Naturschutz und Schönheit der Schöpfung, sondern auch um handfeste ökonomische Interessen. Deshalb wolle der Trägerkreis eine maßvolle aber wirksame Verbesserung des Bayerischen Naturschutzgesetzes erreichen: Bayern solle sich bemühen, bis 2030 auf 30 Prozent der Flächen ökologisch zu wirtschaften, auf zehn Prozent des Grünlandes erst nach dem 15. Juni zu mähen und alle Uferrandstreifen in einer Breite von fünf Metern giftfrei zu halten.

Suttner führte auch aus, dass aufgrund der gesetzlichen Regeln ein Volksbegehren nicht „über Geld reden und schreiben“ darf. Das Haushaltsrecht des Landtages müsse unangetastet bleiben, weshalb die nötigen Regelungen zum finanziellen Ausgleich für Landwirte und zu Anreizen für die umstellungswillige Betriebe nicht im Gesetzentwurf zu finden sind. Es sei aber sicher, dass Leistungen der Landwirte für den Artenschutz finanziell ausgeglichen werden müssen.

Das Volksbegehren startet am 31. Januar und endet am 13. Februar. Wenn sich in dieser Zeit zehn Prozent der wahlberechtigen Bayern bei ihrer Wohnortgemeinde eintragen, ist die Aktion erfolgreich.