Vereinspauschale für Sport- und Schützenvereine bis spätestens 2. März beantragen
(ra) Auch im Jahr 2020 werden zur Förderung der Sportvereine Haushaltsmittel vom Freistaat Bayern zur Verfügung gestellt. Die Vergabe erfolgt gemäß den Sportförderrichtlinien. Angesprochen werden Vereine, die aktive Jugendarbeit leisten, die steuerrechtlich gemeinnützig sind und deren Beitragseinnahmen das Mindestbeitragsaufkommen erreichen.
Die bisherigen Einrechnungsmöglichkeiten von Spenden und Erlösen aus Veranstaltungen bleiben bestehen. Auch Vereine ohne Übungsleiter können die Vereinspauschale beantragen. Es wird jedoch vorausgesetzt, dass als Bagatellgrenze mindestens 500 Mitgliedereinheiten erreicht werden.
Es können nur Übungsleiterlizenzen berücksichtigt werden, die am diesjährigen Stichtag 2. März gültig sind und die vom Verein seit dem Stichtag des Vorjahres (1. März 2019) im Sportbetrieb eingesetzt wurden. Die Übungsleiterlizenzen sind im Original mit den Antragsunterlagen einzureichen. Bei Teilung einer Lizenz mit einem anderen Verein muss die unterschriebene „Erklärung Lizenzinhaber/in“ mit dem Antrag eingereicht werden.
Den Antragsunterlagen muss eine aktuelle Bescheinigung des Finanzamtes über die Gemeinnützigkeit des Vereins beiliegen. Diese darf nicht älter als fünf Jahre sein.
Allgemeine Informationen sind auf der Webseite des Landkreises Landshut www.landkreis-landshut.de/Aktuelles zu finden. Die Antragsunterlagen müssen dem Landratsamt bis spätestens 2. März 2020 vollständig vorliegen. Das Landratsamt weißt darauf hin, dass es sich hierbei um eine gesetzliche Ausschlussfrist handelt. Verspätete bzw. unvollständige Anträge können bei der Mittelvergabe nicht berücksichtigt werden. Auskünfte erteilt Susanne Kölbl am Landratsamt Landshut, Telefon 0871/ 408-4158, E-Mail: susanne.koelbl@landkreis-landshut.de.