Unfallschaden – Nutzungsausfall gibt es auch bei Reparatur in Eigenregie
(ra) Wer einen Verkehrsunfall erleidet, der erhält für die Dauer der Kfz-Reparatur von der gegnerischen Versicherung den Nutzungsausfall des Fahrzeugs erstattet. Der volle Ausgleich gilt auch dann, wenn der Schaden nicht von einer Fachwerkstatt repariert wird, sondern in eigener Regie.
Es gibt einige geschickte Autofahrer, die in der Lage sind, kleinere Reparaturen an ihrem Fahrzeug selber durchzuführen. Wer einen Versicherungsschaden erleidet, dem steht auch dann der Nutzungsausfall zu, wenn er sein Fahrzeug selbst repariert. Hinzu kommen weitere Kosten, die entstanden wären, wenn das Auto in einer Fachwerkstatt repariert worden wäre. Den Nutzungsausfall genau für die Anzahl der Tage, an denen das Fahrzeug nicht zur Verfügung stand. Allerdings gibt es hier eine Deckelung: die Anzahl der berechneten Tage dürfen nicht höher liegen, als eine Werkstatt für die Reparatur benötigt hätte.

Diese Entscheidung traf das Oberlandesgericht München mit Aktenzeichen 10 U 859/13. In dem Fall war ein Mann unschuldig in einen Verkehrsunfall verwickelt und reparierte sein Fahrzeug in einer Werkstatt zusammen mit einem befreundeten Fachmann. Die Reparatur erfolgte am Feierabend und an den Wochenenden. Die Reparaturdauer in einer Fachwerkstatt war von einem Sachverständigen zuvor auf eine Zeit von fünf Tagen festgelegt worden und für diese Zeit verlangte der Mann Nutzungsausfall. Tatsächlich dauerte die Reparatur allerdings etwas länger.
Reparaturkosten und Nutzungsausfall stehen auch bei eigener Reparatur zu

Es reicht demnach, wenn ein Sachverständiger den Nutzungsausfall kalkuliert. Dieser Schaden kann auch dann geltend gemacht werden, wenn jemand sein Fahrzeug selbst repariert hat. Hinzu kommen allerdings noch andere Ansprüche, die geltend gemacht werden können. Die sogenannte fiktive Abrechnung des Sachverständigen muss von der Versicherung ebenfalls vollumfänglich übernommen werden. Dabei müssen die Kosten einer Reparatur erstattet werden, die in einer nicht markengebundenen Fachwerkstatt angefallen wären. Denn niemand kann dazu gezwungen werden, eine günstigere Werkstatt aufzusuchen.
Fazit:
Es lohnt sich also, eine Reparatur nach einem Versicherungsschaden selbst durchzuführen. Besonders dann, wenn es sich um jemanden handelt, der handwerklich geschickt ist. Die benötigten Ersatzteile gibt es preiswert im Internet auf entsprechenden Portalen. Außerdem können Geschädigte alternativ ihr Fahrzeug in einer Fachwerkstatt reparieren lassen und müssen nicht zwangsweise auf eine preiswertere Werkstatt zurückgreifen. Auch diese Kosten muss die gegnerische Versicherung vollumfänglich übernehmen.