26. Mai 2025
Landkreis Straubing-Bogen

Umtausch der Papierführerscheine für Jahrgänge 1959 bis 1964

(ra) Bis zum 19. Januar 2023 müssen Führerscheininhaber der Geburtsjahrgänge 1959 bis 1964 ihre rosa und grauen Papierführerscheine umgetauscht haben, da diese Papierführerscheine mit Ablauf des 19. Januars ihre Gültigkeit verlieren. Ein Umtausch in einen neuen EU-einheitlichen und fälschungssicheren Führerschein ist erforderlich. Dies geht mittlerweile auch ohne persönliche Vorsprache in der Führerscheinstelle des Landratsamtes Straubing-Bogen.

Für die Jahrgänge 1959 bis 1964 werden im Januar die alten rosa und grauen Führerscheine ungültig – Foto: Pixabay

Zu beachten ist, dass aufgrund der Umschreibungsmassen derzeit nur Papierführerscheine umgeschrieben werden. Kartenführerscheine des alten Musters (ab 1. Januar 1999 bis 19. Januar 2013) müssen derzeit noch nicht umgetauscht werden.

Auf telefonische (09421/973-124) oder elektronische Anfrage per E-Mail (fuehrerscheine@landkreis-straubing-bogen.de) sendet die Führerscheinstelle des Landratsamtes Straubing-Bogen einen Antrag inklusive Unterschriftenblatt zum Umtausch des „Alten Papierführerscheins“ zu. Dieser Antrag kann zu Hause ausgefüllt und mit einem aktuellen biometrischen Passfoto (nicht älter als ein halbes Jahr), dem Papierführerschein im Original und einer Ausweiskopie an das Landratsamt zurückgesandt werden.

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Die Führerscheinstelle des Landratsamtes Straubing-Bogen kann nur Anträge an Personen verschicken, die mit Hauptwohnsitz im Landkreis Straubing-Bogen gemeldet sind.

Wer sich für die elektronische Anfrage per E-Mail oder auch Fax entscheidet, sollte mehrere Dinge beachten: Kompletter Vor- und Nachname (bitte auf Rechtschreibung achten!), Geburtsdatum und Geburtsort, sowie die aktuelle Adresse des Hauptwohnsitzes. Insbesondere wird die Information benötigt, von welcher Behörde der Führerschein ausgestellt wurde und zu welchem Zeitpunkt die entsprechenden Klassen eingetragen wurden (Kopie des Führerscheins beifügen). 

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Automatisch in neue Klassen umgewandelt

Alle alten Führerscheinklassen werden automatisch in die neuen Führerscheinklassen umgewandelt, sodass der Bestand vollständig gewahrt bleibt. Sollte ein landwirtschaftlicher Bedarf für die im Jahr 1999 neu eingeführte zusätzliche Klasse T (nur für land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge bis 60 Stundenkilometer) bestehen, ist dies auf dem Antrag anzukreuzen.

Nicht vergessen werden darf die Unterschrift, nur so ist der Antrag gültig. Nach Bearbeitung des Antrages wird der befristete alte Papierführerschein zusammen mit einer Kostenrechnung über die Gebühr von 30,30 Euro so rasch wie möglich nach Hause geschickt.

Die Übersendung des neuen EU-Kartenführerscheins erfolgt von der Bundesdruckerei in Berlin an die Wohnadresse. Bis zum Erhalt des neuen Scheckkartenführerscheins kann der Antragssteller mit dem zurückgeschickten, befristeten Führerschein fahren. Für den kurzen Zeitraum zwischen Antragstellung und Rücksendung des befristeten alten Führerscheins erhält der Antragsteller bereits mit seinem Antrag eine Bestätigung über die Vorlage des Führerscheins bei der Führerscheinstelle zugesandt. Diese dient vorübergehend als Nachweis im Falle einer Führerscheinkontrolle.

Für Fragen zum Pflichtumtausch steht die Führerscheinstelle unter der Telefonnummer 09421/973-124 oder per E-Mail unter fuehrerscheine@landkreis-straubing-bogen.de zur Verfügung.