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Stromkosten senken durch Anbieterwechsel – 6 Tipps zum Schutz vor Kostenfallen

(ra). Der Strompreis kletterte 2019 auf ein neues Rekordhoch. 30,85 Cent kostete die Kilowattstunde im Durchschnitt laut Berechnungen der Bundesnetzagentur am Stichtag 1. April. Gehen Haushalte bereits sparsam mit Energie um, bleibt oft nur ein Anbieterwechsel, um die Stromrechnung zu senken. Wechselfreudige Verbraucher können durch Boni und Sachprämien besonders profitieren. Allerdings nur, wenn sie keinen typischen Fallstricken zum Opfer fallen. Diese Tipps helfen auf dem Weg zum lohnenswerten Wechsel.

1. Ohne Vergleichen kein Überblick

Um herauszufinden, welcher Stromanbieter in der Region derzeit am günstigsten ist, muss ein Vergleich erfolgen. Am komfortabelsten gelingt das mit Vergleichsportalen. Diese sollten aber unabhängig agieren, um ein objektives Ergebnis zu erhalten. Zudem ist es ratsam zwei oder drei derartiger Portale für die Recherche zu nutzen und die jeweiligen Ergebnisse gegenüberzustellen. In der Regel lassen sich Filtereinstellungen vornehmen.

2. Boni sind nicht immer vorteilhaft

Fraglich ist, ob Boni in digitale Preisvergleiche einbezogen werden sollen. Wechseln Kunden jährlich den Stromvertrag, spricht nichts dagegen. Möchten Haushalte sich allerdings nicht jedes Jahr mit einem Anbieterwechsel beschäftigen und bevorzugen deshalb einen günstigen Tarif für mehrere Jahre, ist es besser den günstigsten Anbieter unabhängig der Boni zu ermitteln. Ansonsten könnten die Preisnachlässe die Ergebnisse verfälschen, weil Stromtarife mit Boni oft nur im ersten Jahr tatsächlich preiswerter sind als bei Mitbewerbern. Ab dem zweiten Jahr ist mit teilweise erheblich höheren Preisen zu rechnen. Grundpreis und Arbeitspreis sind dann ausschlaggebend.

3. Angebote mit Sachprämien und Boni kritisch prüfen

Sachprämien erfreuen sich in letzter Zeit großer Beliebtheit, wenn es um Lockangebote für Stromkunden geht. Neben Weber Gasgrills und Spielekonsolen reicht die Auswahl an attraktiven Produkten von Smartphones über Smart-TVs bis E-Bikes. Die Redaktion des Nachrichtenmagazins rund um Technik und Computer VNUNET hat aktuelle Angebote mit Sachprämie zum Stromanbieter Wechsel zusammengefasst. Die besten Prämien bieten demnach momentan Yello (EnBW), Entega, Simplygreen (Entega), Lifestrom (E.ON) und Sparstrom (badenova). Die in Klammern angegebenen Unternehmen können in Hinblick auf den Prämienanspruch eine entscheidende Rolle spielen. Das Problem: Oft sind Prämien sowie Boni ausschließlich Neukunden vorbehalten. Hatte der Haushalt vor dem Anbieterwechsel einen Stromtarif bei einer Marke, die zum identischen Unternehmen gehört, wird er nicht als Neukunde eingestuft. Dann hat der Stromkunde keinen Anspruch auf die angepriesenen Extras. Bevor ein Vertrag gekündigt wird, muss sorgfältig geprüft werden, ob die Anbieter womöglich unter dem Dach einer Firma zusammengehören.

Foto: blickpixel, janeb13, pixel2013

4. Mindestabnahmemengen können Verträge teuer machen

Ebenfalls unangenehm: Eine vertraglich vereinbarte Mindestabnahmemenge an Strom wird vom Haushalt nicht erreicht, ist aber Voraussetzung für die Sachprämie. In diesem Fall könnte der Stromanbieter die Kosten für Sachprämien in Rechnung stellen oder die Auszahlung eines Neukundenbonus verweigern. Mindestabnahmemengen sollten Verbraucher nur akzeptieren, wenn sie sicher sind, dass sie diese ohne einen verschwenderischen Umgang mit Energie erreichen.

5. Grundversorger meiden

Die Grundversorgung ist gegenüber wettbewerblichen Energieversorgungsverträgen fast immer teurer. Teilweise liegt das am erhöhten Risiko, dass die Grundversorger tragen, weil sie zur Belieferung jedes Haushalts verpflichtet sind. Kann ein Kunde zum Beispiel keinem Liefervertrag zugeordnet werden, weil Fehler im Vertragswechsel gemacht wurden und eine lückenlose Versorgung gefährdet ist, springt automatisch der lokal zuständige Grundversorger ein. Aufgrund ihrer Belieferungspflicht müssen Grundversorger auch Personen mit negativer Schufa beliefern, was das Risiko und meistens auch die Strompreise in die Höhe treibt. Welche vertraglichen Unterschiede bei den Energie-Belieferungsarten außerdem wichtig sind, erklärt die Bundesnetzagentur online.

6. Achtung Vertragslaufzeit!

Ein entscheidender Unterschied zwischen Grundversorger und alternativen Stromanbietern betrifft die Kündigungsfrist. Grundversorger lassen sich alle 14 Tage kündigen, wettbewerbliche Energieversorger teilweise erst nach Monaten. Wird die Frist verpasst, verlängert sich der Vertrag oft stillschweigend um ein weiteres Jahr.

Ebenfalls wichtig: Die Wahl von Ökostromtarifen

Ob Ökostrom tatsächlich nachhaltig ist oder es sich um Greenwashing handelt, erfahren Verbraucher erst auf den zweiten Blick. Greenwashing meint beispielsweise Stromtarife, dessen Strom zwar aus Erneuerbaren Energien gewonnen wird, aber von Unternehmen stammt, die ihr Geld größtenteils mit Atomenergie verdienen. Suchen Verbraucher Tarife, die dem Ökosystem langfristig zugutekommen, rät das Umweltbundesamt (UBA): „Wechseln Sie zu einem gelabelten Ökostromtarif (Grüner Strom-Label, ok-power-Label).“ Beide Labels garantieren laut UBA, dass der Strombezug nachhaltige Neuanlagen fördert und erneuerbare Energie bevorzugt werden.

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Konkrete Tipps zum Stromsparen wurden in einem separaten Ratgeber arrangiert.