9. Juli 2025
Straubing

Straubinger Mietspiegel wird fortgeschrieben

(ra) Ein qualifizierter Mietspiegel ist ein Mietspiegel, der nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von den Interessenvertretern der Vermieter und Mieter oder der Kommune anerkannt worden ist. Er dient Mietern und Vermietern zur Orientierung, bildet den Istzustand des Mietniveaus ab und ist differenziert nach Baujahr der jeweiligen Wohnung, Größe und Ausstattungsstandard. Überdies wird er bei Streitigkeiten, ob eine Mieterhöhung angemessen ist, bei der Beweisführung vor Gericht anerkannt.

Der qualifizierte Mietspiegel der Stadt Straubing mit Stand April 2018 war aufgrund der entsprechenden Regelungen nach zwei Jahren der Marktentwicklung anzupassen. Hierfür wurde die Fortschreibungsmöglichkeit mittels des vom Statistischen Bundesamt herausgegebenen Verbraucherpreisindexes für die Lebenshaltung aller privater Haushalte in Deutschland angewendet. Die Fortschreibung erfolgte in Abstimmung mit dem Arbeitskreis Mietspiegel, der aus dem Mieterschutzverein Straubing-Bogen e. V., Haus- und Grund Straubing e. V., dem Bayerischen Wohnungs- und Grundeigentümerverband, sowie Vertretern des Amtsgerichts, der politischen Parteien sowie des Gutachterausschusses und des Bauordnungsamts besteht.

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Die Berechnung auf der Grundlage des Verbraucherpreisindexes ergab für den Zeitraum vom Oktober 2017 bis Oktober 2019 eine Steigerungsrate von 3,5 %. Die Fortschreibung zum 01.04.2020 ist auf einem Beiblatt zum Mietspiegel 2018 dargestellt, das aktuell auf der Webseite der Stadt Straubing veröffentlicht ist. Der Online-Mietenrechner ist an die neue Berechnungsgrundlage angepasst.

Der nächste qualifizierte Mietspiegel wird 2022 erstellt.