3. Mai 2025
Straubing

Straubing auch im Winter eine fahrradfreundliche Stadt – Wie soll das funktionieren?

(ra) Lässt es sich machen, dass auch im Winter Straubing eine fahrradfreundliche gilt? Aktuell wohl eher nicht. Doch die Stadtratsfraktion der Grünen hat nun einen entsprechenden Antrag gestellt. Vorausgegangen ist am Samstag eine längere Fraktionssitzung anlässlich der kommenden Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses sowie des gesamten Stadtratgremiums. In der Videokonferenz wurden auch noch die Punkte der Tagesordnungen debattiert.

Intensiv wurde das Nachhaltigkeitskonzept der Stadt diskutiert, das in der Dezembersitzung des Stadtrats zur Abstimmung gestellt werden wird. Einig waren sich die Fraktionsmitglieder der Straubinger Grünen in der Einschätzung, dass das Konzept lediglich einen Rahmen vorgeben sollte, der weiterer inhaltlicher Bearbeitung bedarf. „Wir schlagen vor, entscheidungsreife Sachen sofort in Angriff zu nehmen“, erklärte die Fraktionsvorsitzende Feride Niedermeier. Andere Teile des Nachhaltigkeitskonzeptes, wie etwa im Baubereich, würden laut den Grünen weiterer Nachjustierung und auch der Schulung der zuständigen Mitarbeiter bedürfen.

Konkret wurde es bei einem Antrag, den die Fraktion zur Reinhaltung der städtischen Radwege von Schnee und Eis in den Stadtrat einbringen will. „Um dem Label „fahrradfreundliche Stadt“ wirklich gerecht zu werden, muss Straubing gerade in den Wintermonaten noch einiges bei der Räumung der Radwege verbessern“, sagte Stadtrat Jürgen Steinmetzer. Mit ihrem Antrag geben die Grünen der Verwaltung konkrete Vorschläge für mehr Sicherheit auf den Radwegen an die Hand.

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Um den Radfahrern in Straubing das sichere und komfortable Radeln auch im Winter zu ermöglichen, müssten Qualität, Quantität und Service des städtischen Winterdienstes auf Straubings Radverkehrswegen deutlich verbessert werden. So sollte von städtischer Seite das Fahrrad als sicheres Verkehrsmittel auch im Winter soweit wie möglich gewährleistet werden. Eine Gleichberechtigung aller Verkehrsteilnehmer soll dabei angestrebt werden.

Die Grünen-Fraktion erwartet, dass das Baureferat beauftragt werde, umgehend ein umfassendes Fahrrad-Winterrouten-Konzept zu entwickeln und dem Stadtrat vorzustellen, damit so schnell wie möglich entsprechende Qualitätsstandards erfüllt werden. Für die Grünen gehört dazu, dass der Winterdienst künftig Häufigkeit, Intensität und Qualität gewährleiste, die Oberflächenbeschaffenheit der Straubinger Radverkehrsanlagen (bauliche Radwege, Radfahrstreifen und Schutzstreifen auf der Fahrbahn) bei Schneefall nach Möglichkeit jenen von gut geräumten Straßen entspreche. Außerdem sollten sämtliche Haupt- und Nebenrouten des Straubinger Radverkehrsnetzes unter Einschluss der Hauptwege durch große Park- und Grünanlagen prioritär behandelt werden.

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Die Räumung solltes so gründlich erfolgen, dass die Bildung von gefrorenen Spurrillen durch festgefahrenen Schnee soweit wie möglich unterbunden werde, da diese die größte Unfall-/Sturzgefahr darstellten. Zur Reduzierung der Eisbildung aus angetautem Schnee sollte auch eine verstärkte Nachräumung bei warmer Witterung durchgeführt werden. Wichtig ist für die Gründen-Fraktion außerden, dass das im Winterdienst beschäftigte Personal vom Baureferat gezielt über die besonderen Anforderungen sowie die infrastrukturellen Begebenheiten des Radverkehrs informiert wird.

Nach längeren frostfreien Perioden sollte dafür gesorgt werden, dass der aufgebrachte Rollsplitt auch auf den Gehwegen und Radverkehrsanlagen schnell und gründlich wieder entfernt wird, weil Fahrradreifen beim Überfahren des Splitts durch dessen Scharfkantigkeit besonders schnell beschädigt werden und der Rollsplitt für mobilitätseingeschränkte Personen nicht unproblematisch ist. Bei der Erstellung und Umsetzung des Gesamtkonzepts sollten die Erfahrungen aus anderen Fahrradstädten genutzt werden, die beim Thema Winterdienst als gute Beispiele dienen – wie etwa die Stadt Münster.

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Die Grünen brachten in ihre Diskussion ein, dass laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs Kommunen verpflichtet seien, „verkehrswichtige Radwege“ zu räumen. Wenn ein Radfahrer ohne eigenes Verschulden auf einem ungeräumten Radweg stürze, sei die Kommune in der Haftung.