19. April 2025
Geiselhöring

SPD informiert zu Besteuerung der Renten und Pensionen – Sorge ist meistens unbegründet

(rp) Aufgrund der deutlichen Rentenerhöhung zum Juli dieses Jahres um etwa fünf Prozent – das ist das stärkste Rentenplus seit 23 Jahren – fürchten einige Rentner nun, dass sie durch die Rentenerhöhung plötzlich Steuern zahlen müssen. Doch diese Sorge ist meistens unbegründet, wie der SPD-Arbeitskreis Labertal, zusammen mit der SPD-Arbeitsgemeinschaft 60+ Niederbayern in der Informationsveranstaltung am Freitag im Gasthaus Hagn in Sallach darstellen konnte.

„Ein volles Haus freut die SPD“, begrüßte Arbeitskreissprecher Rainer Pasta die rund 40 meist älteren Besucher auch aus den Nachbargemeinden. Irene Ilgmeier begrüßte den fast vollständig anwesenden Bezirksvorstand der SPD-Arbeitsgemeinschaft 60+ Niederbayern mit seinem Vorsitzenden Hartmut Manske sowie den stellvertretenden SPD-Ortsvorsitzenden Franz Bayer. „Wir wollen den allermeisten die Angst nehmen“, erklärte Irene Ilgmeier das Ziel der Veranstaltung.

Referent Hans Hundshammer (2.v.re.) griff die Sorgen der Rentnerinnen und Rentner  auf und informierte umfassend zur Rentenbesteuerung. Mit dabei (v.l.): Stellvertretender SPD-Ortsvorsitzender Franz Bayer, Vorsitzender der AG 60+ Niederbayern Hartmut Manske, Vorsitzende AG 60+ Straubing-Bogen Irene Ilgmeier und SPD-AK-Sprecher Rainer Pasta - Foto: Pasta
Referent Hans Hundshammer (2. v. rechts) griff die Sorgen der Rentner auf und informierte umfassend zur Rentenbesteuerung. Mit dabei (v. links): Stellvertretender SPD-Ortsvorsitzender Franz Bayer, Vorsitzender der AG 60+ Niederbayern Hartmut Manske, Vorsitzende AG 60+ Straubing-Bogen Irene Ilgmeier und SPD-AK-Sprecher Rainer Pasta – Foto: Pasta

Hans Hundshammer, seit 47 Jahren ehrenamtlich in der Steuerberatung der Gewerkschaft tätig, informierte anschließend anhand leicht verständlicher Beispiele über das Alterseinkünftegesetz und seine Folgen. „Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung unterliegen nur zum Teil der Besteuerung. Wer seit dem Jahr 2005 oder früher eine Rente bezieht, muss diese nur zu 50 Prozent versteuern, das bleibt auch so, bis zum Ende der Rentenzahlung“, erklärte Hundhammer gleich zu Anfang seiner Ausführungen. Die verbleibenden 50 Prozent und alle Rentenerhöhungen müssten jedoch mit dem aktuell geltenden Steuersatz versteuert werden.

„Eine Einkommensteuererklärung wird – im Fall der Einzelveranlagung – immer dann verlangt, wenn der verbleibende Gesamtbetrag der Einkünfte eines Rentners den jährlichen Grundfreibetrag überschreitet. Der Grundfreibetrag beträgt im Jahr 2016 8.652 Euro für Alleinstehende und 17.304 Euro für Verheiratete“, so Hundshammer und konnte damit die meisten der Anwesenden beruhigen. Dieser Grundfreibetrag wird vom Gesetzgeber immer mal wieder angepasst.

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Auch Werbungskosten (Partei- und Gewerkschaftsbeiträge), außergewöhnliche Belastungen (z.B. Arzt- und Medikamentenrechnungen) oder der Behinderten-Pauschbetrag werden vom Einkommen abgezogen. Übrig bleibe das zu versteuernde Einkommen. Dessen Höhe bestimmt den Steuersatz. „Seniorinnen und Senioren werden also wie alle anderen Bürgerinnen und Bürger nach dem Grundsatz der Leistungsfähigkeit besteuert. Eine gleiche Behandlung ist eine Frage der Gerechtigkeit“, so Hundshammer und er resümiert: „Wie viel Rente Sie tatsächlich versteuern müssen, hängt ausschließlich vom Jahr des Renteneintritts ab.“

Wer muss eine Steuererklärung abgeben?

Eine Einkommensteuererklärung werde – im Fall der Einzelveranlagung – immer dann verlangt, wenn der Gesamtbetrag der Einkünfte eines Rentners (weitere Zusatz- oder Betriebsrenten oder Pensionen) den jährlichen Grundfreibetrag überschreitet würden. „Wurden Einkünfte aus weiteren Quellen wie Vermietung, Verpachtung, Gewinne aus Wind- oder Solaranlagen … erzielt, ist auf jeden Fall eine Einkommensteuererklärung abzugeben und die Hinzuziehung eines Steuerberaters dringend empfohlen“, so Hundshammer.

Zusätzliche Einnahmen aus einem oder mehrere 450-Euro-Jobs müssten nicht versteuert werden, da bei diesen Arbeitsverhältnisse bereits der Arbeitgeber eine pauschale Lohnsteuer und entsprechend Sozialabgaben entrichtet hätten, stellte der Referent dar.