Sofortgeld und Soforthilfe für Unwetter-Opfer
(ra) Der Freistaat Bayern gewährt für Privathaushalte im Landkreis Landshut, die von Schäden aufgrund des Unwetters mit extremem Starkregen vom vergangenen Sonntag, 29. Mai betroffen sind, ein Sofortgeld in Höhe von jeweils 1.500 Euro. Gewerbebetriebe, selbständig Tätige und land- und forstwirtschaftliche Betriebe mit bis zu 50 Mitarbeitern sowie Vereine können ein Sofortgeld bis zu 5.000 Euro erhalten. Das Sofortgeld soll als erste schnelle und unbürokratische Hilfe an die Betroffenen ausgezahlt werden.
Darüber hinaus werden Soforthilfen für Haushalt und Hausrat sowie für Ölschäden an Gebäuden gewährt. Für Privathaushalte beträgt die Soforthilfe bis zu 5.000 Euro, wenn der Schaden durch ein Elementarereignis entstanden ist und die Mittel zur Ersatzbeschaffung verwendet werden. Bei möglichem oder vorhandenem Versicherungsschutz beträgt die Soforthilfe bis zu 2.500 Euro. Bei Ölschäden an privat genutzten oder nicht gewerblich vermieteten Wohngebäuden beträgt die Soforthilfe bis zu 10.000 Euro je Wohngebäude. Bei möglichem oder vorhandenem Versicherungsschutz beträgt die Soforthilfe bis zu 5.000 Euro. Versicherungsleistungen werden auf die Soforthilfen angerechnet.
In besonders schwerwiegenden und existenzgefährdenden Schadensfällen können Privathaushalte, Gewerbebetriebe und selbstständig Tätige sowie Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft und Vereine Zuschüsse aus dem Härtefonds des Freistaats Bayern als Notstandsbeihilfen erhalten.
Die Gelder werden über das Landratsamt Landshut per Überweisung ausbezahlt und können ab sofort schriftlich dort beantragt werden. Die entsprechenden Antragsformulare sind auf der Internetseite des Landkreises Landshut unter www.landkreis-landshut.de abrufbar und können in den jeweiligen Gemeindeverwaltungen und am Landratsamt Landshut abgeholt werden.
Nähere Auskünfte erteilt das Landratsamt Landshut zu den üblichen Geschäftszeiten unter Telefon 0871/408-1800.