Niederbayern

So bewerten Niederbayerns Landräte geplante Krankenhausreform

(ra) Über die möglichen Auswirkungen der Krankenhausreform auf Niederbayern und den ländlichen Raum haben sich die niederbayerischen Landräte am Donnerstag in Landshut gemeinsam mit dem Bayerischen Staatsminister für Gesundheit und Pflege, Klaus Holetschek, MdL, ausgetauscht. Das Thema steht seit mehreren Wochen im Fokus des Bezirksverbandes Niederbayern des Bayerischen Landkreistags.

Die geplante Krankenhausreform war das Hauptthema bei der Tagung der niederbayerischen Landräte in Landshut, bei der auch Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek, MdL zu Gast war. – Foto: Landratsamt Landshut.

Die Sicherstellung der medizinischen Versorgung ist klassische Aufgabe der kommunalen Daseinsvorsorge. Demzufolge ist der Großteil der niederbayerischen Krankenhäuser in kommunaler Trägerschaft und somit in Verantwortung der Landkreise. Insofern sind gerade die niederbayerischen Landkreise und deren Landräte in besonderer Weise von einer möglichen Krankenhausreform betroffen. „Diese hätte katastrophale Auswirkungen auf die stationäre Versorgung der Menschen gerade im ländlichen Raum“, fasst Sebastian Gruber, Landrat des Landkreises Freyung-Grafenau und Bezirksvorsitzender des Bayerischen Landkreistages Bezirksverband Niederbayern, zusammen.

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Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege weiß diesbezüglich um die Schlüsselrolle der Landkreise in Niederbayern, weshalb es im Rahmen der Tagung des Bezirksverbandes Niederbayern des Bayerischen Landkreistags Rückendeckung von Staatsminister Klaus Holetschek gab. Auch Peter Dreier, Landrat des Landkreises Landshut und Stellvertretender Bezirksvorsitzender, sieht die Pläne des Bundes zur Reform der Krankenhäuser kritisch.

Gesundheitsminister Klaus Holetschek betonte: „Unser aktuelles Gutachten mit Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein zeigt: Die Vorschläge der Regierungskommission missachten das Primat der Krankenhausplanung der Länder. Eine Umsetzung in der derzeitigen Fassung würde mit dem Grundgesetz nicht im Einklang stehen. Es muss Ländersache bleiben, in welchem Krankenhaus welche Leistung stattfindet. Das hat der Bund nicht zu bestimmen.“ Und er räumte ein: „Wir erkennen grundsätzlich die Notwendigkeit einer Krankenhausreform, aber die Krankenhausversorgung und -planung muss vor Ort und zusammen mit den betroffenen Akteuren entschieden werden.“

Landrat Sebastian Gruber: „Bereits aktuell stehen viele Krankenhausträger mit dem Rücken zur Wand, der Kostendruck ist immens, die Defizite steigen. Wir wehren uns nicht gegen eine Reform, wir haben durchaus Bereitschaft zur Veränderung.“ Seiner Ansicht nach gehe es bei den aktuellen Plänen des Bundes zu einer möglichen Reform der Krankenhäuser ausschließlich um eine Stärkung der großen Zentren.

Für Landrat Peter Dreier gehe eine Zentralisierung der Krankenversorgung für die ländlich geprägten Räume der Bundesrepublik an der Realität weit vorbei. Gerade die Corona-Pandemie habe gezeigt, wie wichtig auch die kleinen Krankenhäuser in der Fläche seien. Wörtlich sagte der Landshuter Landrat: „Vielmehr braucht es eine grundlegende Veränderung der Versorgungsstrukturen und vereinfachte Möglichkeiten zur Kooperation der einzelnen Häuser, über die Landkreisgrenzen hinweg.“

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„Erstklassige und patientennahe medizinische Versorgung ist eine Schlüsselfrage, wenn man überhitzte Zentren entlasten und das Land stärken will“, sagte Regierungspräsident Rainer Haselbeck. Im Bezirksverband Niederbayern des Bayerischen Landkreistags ist man sich einig: Der ländliche Raum hat besondere Strukturen und demzufolge besondere Herausforderungen. Im Flächenland Bayern, auch in Niederbayern, ist die Krankenhauslandschaft anders als zum Beispiel in Ballungsgebieten, wie Nordrhein-Westfalen oder Berlin.