Sabbatjahr: Eignung, Kosten und Finanzierung
(ra) Die aus dem angloamerikanischen Sprachraum stammende Bezeichnung „Sabbatical“ ist ihrerseits dem Hebräischen „Shabbat“ entlehnt und meint im Wortsinne so viel wie Aufhören und Loslassen. Das auch im deutschen Sprachraum zunehmend Vorbereitung findende Sabbatjahr meint ein Modell zeitlich befristeter Auszeit vom Arbeitsalltag von meist zwölf Monaten, bevor Arbeitnehmer wieder einsteigen.
Juristisch stellt das Sabbatjahr eine vertragliche und einvernehmliche Befreiung von der Arbeit dar. Die entsprechende Gesetzesgrundlage ist im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) enthalten, das Flexibilität in der Arbeitszeitgestaltung gewährt. Einen Rechtsanspruch auf ein Sabbatjahr haben Arbeitnehmer hingegen nicht. So kann ein Arbeitgeber aus betriebsinternen Gründen ein solches Vorhaben ablehnen.
Besondere Eignung für das Sabbatjahrs
Während es ganz im Ermessen des Arbeitgebers liegt, ein Sabbatjahr zu gewähren, liegt es oft beim Arbeitnehmer, überzeugende Gründe für eine solche Auszeit vorzulegen.
So kommt es Betrieben und Unternehmen gleichermaßen zugute, wenn die Auszeit für Fortbildungszwecke genutzt wird. Der Abschluss von Zertifikaten oder der Erwerb von Sprachkenntnissen sowie der Besuch von Konferenzen und Lehrveranstaltungen stellen nur beispielhafte Möglichkeiten dar. Wer das Sabbatjahr für solche Vorhaben nutzen will, hat gute Gründe, die er dem Arbeitgeber vorlegen kann.
Möglich und für Arbeitnehmer sinnvoll kann das Sabbatjahr aber auch aus einer Reihe privater Gründe sein. Ist etwa die Freizeit für persönliche Interessen, Familie und Freunde chronisch sehr knapp, so ist ein Sabbatjahr eine Möglichkeit, sich um diese wichtigen Eckpfeiler des Privatlebens besser zu kümmern.
Eine zunehmende Zahl von Arbeitnehmern fühlt sich ausgezehrt und läuft Gefahr, einen Burnout zu erleiden. Dies ist nicht nur für die persönliche Gesundheit, sondern auch für die Arbeitsproduktivität ein Problem. Aus längeren Auszeiten können Arbeitgeber gestärkt hervorgehen.
Kosten und Finanzierung
Eine genaue Kalkulation der mit einem unbezahlten Sabbatjahr einhergehenden Kosten ist im Vorfeld besonders wichtig. Dies betrifft möglicherweise die freiwillige Zahlung von Kranken- und Rentenversicherungsbeiträgen oder aber noch zu tilgende Kredite für Immobilien oder Autos und natürlich die Kosten der Auszeit selbst. Zusätzliche Kosten etwa durch kostspielige Weiterbildungsangebote, längere Reisen oder teure Freizeitgestaltung sind zu berücksichtigen. Die Möglichkeiten zur Finanzierung sind dabei vielseitig und flexibel auf Art und Umfang des Sabbatjahres anzuwenden.
Besonders geeignet, die Kosten eines Sabbatjahres zu tragen sind Lebensarbeitszeitkonten. Urlaubsverzicht und angesammelte Überstunden werden in diesen Langzeitkoten geführt und können je nach Umfang für eine teilweise oder vollständige Finanzierung der Auszeit genutzt werden. Einen besonderen Vorteil stellen in diesem Zusammenhang die weiterlaufenden Gehaltszahlungen dar. Auch die Beiträge zur Sozialversicherung werden in diesem Falle weiterhin vom Arbeitgeber geleistet.
So genannte Teilzeit-Modelle bieten eine weitere Möglichkeit, das Sabbatjahr schon vorab zu finanzieren. Solche Modelle können etwa vorsehen, dass ein Arbeitnehmer nur 30 Arbeitsstunden pro Woche bezahlt bekommt, während er de facto 40 Stunden Arbeit leistet. Auch diese unbezahlten Arbeitsstunden fließen auf sein Lebensarbeitskonto. Auch die Vorteile entsprechen denen eines Lebensarbeitskontos.
Während für Sabbatjahre explizit vorgesehene Kredite von Banken noch nicht angeboten werden, sind Interessenten meist auf Sonderlösungen angewiesen. Manche Banken sind bereit zu Kreditformen, deren Rückzahlungen bis zur Rückkehr zum Arbeitsplatz ausgesetzt wird. Für individuelle und flexible Kreditlösungen lohnt oft auch ein Blick auf Online-Kredite.