Regionalisierungs-und Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes geändert
(ra) Im Bundestag wurde am Donnerstag die Änderung des Regionalisierungsgesetzes und des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) beschlossen. Im Anschluss daran äußerte sich der verkehrspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Alois Rainer. Er sagte unter anderem:
„Gut 8,6 Milliarden Euro haben die Länder an Regionalisierungsmitteln bereits erhalten. Damit finanzieren sie insbesondere den Betrieb von Regional- und S-Bahnen. Bis 2031 erhöhen sich diese Mittel um etwa 5,2 Milliarden Euro. Damit wollen wir die Verbindungs- und Erschließungsqualitäten im Schienenverkehr spürbar erweitern, sodass die Bahn künftig auch in den ländlichen Räumen ein zuverlässigeres Verkehrsmittel wird.
Die GVFG-Mittel zur Förderung des Baus und Ausbaus des schienengebundenen ÖPNV steigen ebenfalls deutlich an: Von derzeit 332 Millionen Euro auf etwa 665 Millionen Euro im Jahr 2020 und auf eine Milliarde Euro ab 2021. Eine weitere Erhöhung ist 2025 auf dann zwei Milliarden Euro vorgesehen. Ab 2026 steigt dieser Betrag erneut um 1,8 Prozent jährlich. Durch die zusätzlich vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel haben die Länder die Möglichkeit, die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs attraktiver zu gestalten und die Fahrgastzahlen zu erhöhen.
Insbesondere wollen wir die Reaktivierung der Elektrifizierung von Schienenstrecken, die Tank- und Ladeinfrastruktur für alternative Antriebe voranbringen sowie den Ausbau von Haltestellen und Bahnhöfen, die einen wesentlichen Verbindungspunkt im ÖPNV darstellen, finanziell unterstützen. Der Umstieg auf den kombinierten Verkehr soll somit deutlich erleichtert werden.“