20. April 2025
Landkreis Straubing-Bogen

Regelungen zu Silvester und Neujahr

(ra) Auch an Silvester gilt die nächtliche Ausgangssperre zwischen 21 und 5 Uhr. Ebenso gelten die allgemeinen Regeln zur Kontaktbeschränkung. Treffen kann sich also der eigene Hausstand plus Angehörigen EINES anderen Hausstands. Insgesamt maximal fünf Personen (dazugehörige Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgerechnet).

Beim Besuch eines anderen Hausstandes muss man also um 21 Uhr wieder in der eigenen Wohnung sein oder beim besuchten Hausstand übernachten.

Das Abbrennen von Pyrotechnik (Feuerwerkskörper) stellt keinen Grund dar, die eigene Wohnung oder das eigene Grundstück zu verlassen. Dies ist also mit Altbeständen – der Verkauf und die Abgabe sind aktuell verboten – nur auf dem eigenen Grundstück (unter Einhaltung der Kontakt- und Hygieneregeln) möglich.

Veranstaltungen, öffentliche Feste, Versammlungen, Ansammlungen oder auch Feiern auf öffentlichen Plätzen und Anlagen sind untersagt. Im öffentlichen Raum gilt das Alkoholverbot.

Für Fragen steht auch das Bürgertelefon von Stadt und Landkreis unter 09421/944-68222 (Montag bis Freitag 9 bis 12 Uhr, Montag bis Donnerstag 13 bis 15 Uhr, nur an Werktagen) zur Verfügung. Ebenso die Coronaauskunft des Landkreises unter coronaauskunft@landkreis-straubing-bogen.de