Rathausbrand jährt sich zum zweiten Mal – Wie geht es weiter?
(ra) Der Brand des Straubinger Rathauses jährt sich am Sonntag zum zweiten Mal. War das erste Jahr nach dem Brand überwiegend geprägt durch zwingend notwendige Aufräum- und Sicherungsmaßnahmen sowie Befund- und bauhistorische Untersuchungen, wurde die Zeit seit der Beauftragung des Planungsteams im November 2017 intensiv für die Erstellung eines Planungskonzepts zum Wiederaufbau genutzt.
Nachdem das Planungsteam unter der Federführung des Münchner Architekturbüros Hild und K den Stadtrat im Mai dieses Jahres über den Stand der Planungen informiert hatte, konnte das Planungskonzept in den Sommermonaten weiter ausgearbeitet werden. Im September wurde dem Stadtrat ein Vorentwurf mit Kostenschätzung vorgelegt und einstimmig als tragfähige Grundlage für die nächsten Planungsschritte beschlossen.
Rathaussaal und Blauer Salon bleiben an bekannter Stelle

Dazu berichtete am Freitag der Pressesprecher der Stadt, Johannes Burgmayer: „Der äußere Duktus der Baugruppe ‚Historisches Rathaus und Ostflügel‘ wird dementsprechend wiederhergestellt. Der Rathaussaal und der Blaue Salon sollen an angestammter Stelle wiedererrichtet werden. Infolge der völligen Zerstörung des historischen Dachs muss dieses insgesamt neu erstellt werden. Die neue Konstruktion bietet die Möglichkeit, dort den Sitzungssaal des Stadtrats in der notwendigen Größe mit den entsprechenden Nebenflächen anzusiedeln. Das sogenannte Dischingerhaus wird im Erdgeschossbereich mit dem historischen Rathaus und dem Gebäudeflügel an der Seminargasse verbunden. Das Erdgeschoss des Rathauses soll in seiner Gesamtheit aufgewertet werden, wobei Tourismusinformation und Läden auch in Zukunft dort untergebracht sein sollen. Das gesamte Rathaus wird barrierefrei erschlossen und entsprechend den aktuellen Brandschutzanforderungen errichtet.“
In einer Bürgerversammlung am 4. Dezember im Rittersaal des Herzogsschlosses werden die Planungen ausführlich der Öffentlichkeit vorgestellt.
Oberbürgermeister Markus Pannermayr betonte: „Trotz aller Betroffenheit sind alle Beteiligten von Anfang an positiv an die Aufgabe des Wiederaufbaus herangegangen. Denn jede Krise ist eine Herausforderung, die aber immer auch Chancen bietet.“ Pannermayr lobt das Konzept, das Raum gibt für eine Optimierung der Funktionen und der Nutzungsmöglichkeiten. „Das Planungsteam hat eine Lösung vorgelegt, die bewahrende und innovative Elemente intelligent miteinander verbindet. Vor allem die Bürger und Besucher des Rathauses werden von der Übersichtlichkeit der neuen Erschließung sowie der barrierefreien Erreichbarkeit aller Bauteile und Räume profitieren.“
Erste Kostenschätzung: 43 Millionen Euro
Eine erste Kostenschätzung, die aktuell lediglich über flächenbezogene Kennwerte vergleichbarer Referenzobjekte ermittelt werden kann, beläuft sich nach Angaben des Architekturbüros Hild und K auf eine Summe von knapp 43 Millionen Euro. Dabei muss man berücksichtigen, dass sich allein im vorderen Gebäudeteil über 20.000 Kubikmeter umbauten Raums im Rohbauzustand befinden. Die veränderte Raumaufteilung ist weitgehend Konsequenz der baurechtlichen Notwendigkeiten und der künftigen Nutzbarkeit des Ensembles.
Nächster Planungsschritt ist die sogenannte Entwurfsplanung. Bis Sommer 2019 sollen dabei die Fachplanungen koordiniert, die Abstimmungen mit Denkmalpflege und Restauratoren vorangetrieben und eine Genehmigungsplanung vorbereitet werden. Im Rahmen dieses Planungsschritts kann auch eine bauteilbezogene und detailliertere Kostenberechnung erstellt werden.
Versicherung kommt nur für einen Teil des geplanten Wiederaufbaus auf
„Mit der Versicherungskammer Bayern als Brandversicherer arbeiten die verantwortlichen Ansprechpartner der Stadt Straubing sehr gut zusammen und stehen mit deren Sachverständigen und Versicherungsexperten im regelmäßigen Austausch,“ berichtete Burgmayer. Bestätigt wurde dies auch durch Christian Jobst, Leiter Sonderschaden Sach der Versicherungskammer Bayern: „Wir unterstützen die Stadt Straubing gern beratend aufgrund unserer Expertise bei ähnlichen Schadenfällen und kommen natürlich für die vertraglich zugesicherten Leistungen im Rahmen der Brandversicherung vollumfänglich auf. Dazu gehören die Wiederherstellung des Status Quo vor dem Brand sowie die Berücksichtigung heute geltender behördlichen Auflagen – etwa dem Brandschutz.“
Jobst räumt jedoch ein: „Wir verstehen gut, wenn die Stadt neben dem versicherten Wiederaufbau zusätzliche bauliche Maßnahmen vornehmen möchte und begleiten dieses Vorhaben, soweit der Versicherungsvertrag es uns ermöglicht. Aufwände, die über den bestehenden Versicherungsschutz und die abgesicherten Leistungen hinausgehen, sind von der Stadt selbst oder mit Unterstützung Dritter zu erbringen.“
Über die Abgrenzung besteht derzeit nach Darstellung Burgmayers noch Abstimmungsbedarf. Nach Klärung wird sich die Stadt intensiv um Fördermöglichkeiten durch staatliche Programme bemühen.