7. Juli 2025
Landkreis Straubing-BogenPolizeimeldungenStraubing

Polizei stoppt Alkohol- und Drogenfahrten in Straubing und im Landkreis Straubing-Bogen

(pol) Gleich mehrere Trunkenheitsfahrten beschäftigten die Polizeiinspektion Straubing am Wochenende. Sowohl in der Stadt als auch im Landkreis waren Autofahrer, E-Scooter- und Motorradfahrer unter Alkohol- oder Drogeneinfluss unterwegs. In mehreren Fällen machten aufmerksame Bürger*innen die Polizei durch Hinweise auf die gefährlichen Fahrten aufmerksam.

Am Samstag gegen 19.45 Uhr bemerkte ein Zeuge in der Äußeren Passauer Straße eine Frau, die offensichtlich betrunken aus einem Auto stieg und sich torkelnd entfernte. Die Polizei traf die Fahrerin kurz darauf in ihrer Wohnung an. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von über zwei Promille. Die Beamten stellten den Führerschein sicher und ordneten eine Blutentnahme an.

Auch E-Scooter- und Motorradfahrer unter Drogen

Knapp eine Stunde später, gegen 20.45 Uhr, kontrollierte die Polizei einen E-Scooter-Fahrer im Bereich des Straubinger Bahnhofs. Ein Drogenvortest reagierte positiv. Der junge Mann musste sein Fahrzeug stehen lassen und sieht nun einer Ordnungswidrigkeitenanzeige nach dem Straßenverkehrsgesetz entgegen.

In der Nacht zum Sonntag meldete eine Zeugin gegen 1.50 Uhr in Geiselhöring einen Mann, der betrunken mit dem Auto unterwegs sei. Die Polizei kontrollierte den Fahrer und stellte einen Alkoholwert im Bereich einer Ordnungswidrigkeit fest. Die Weiterfahrt wurde unterbunden. Den Fahrer erwarten ein Bußgeld sowie ein Fahrverbot.

Eine weitere Trunkenheitsfahrt in Geiselhöring

Nur zehn Minuten später kontrollierte eine Streife in Geiselhöring einen Motorradfahrer. Der Mann zeigte deutliche Hinweise auf Drogenkonsum und Ausfallerscheinungen. Auch hier ordneten die Beamten eine Blutentnahme an und leiteten ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr ein.

Ein weiterer Hinweis eines Tankstellenmitarbeiters in Straubing brachte die Polizei um 2.45 Uhr erneut auf die Spur eines alkoholisierten Fahrers. Dieser war betrunken vorgefahren und wurde wenig später an seiner Wohnanschrift angetroffen. Auch hier folgten Blutentnahme und Strafanzeige.