DingolfingPolizeimeldungen

Polizei Dingolfing nutzt ab sofort „mOwi“ – Strafzettel per App

(pol) Ordnungswidrigkeiten mobil erfassen – Diese technische Neuerung verbirgt sich hinter der App „mOwi“, die jetzt auch im Bereich der Polizeiinspektion Dingolfing eingesetzt wird. Statt eines Strafzettels finden Verkehrssünder dann eine Bürgerbenachrichtigung mit QR-Code an ihrer Windschutzscheibe.

Der digitale Strafzettel – Foto: Polizei

Mit der mOwi-App, die seit Juni 2021 im Polizeipräsidium München erfolgreich getestet wurde, wird die Erfassung von Verkehrsordnungswidrigkeiten deutlich beschleunigt, vereinfacht und ins digitale Zeitalter gebracht. Ganz verschwindet der herkömmliche Strafzettel aber noch nicht aus dem Polizeialltag. Die Verwendung der mOwi-App ist aktuell noch als Zusatzangebot zu sehen, soll aber langfristig gesehen das altbekannte Knöllchen vollständig ablösen. 

Mit vielfältigen Einstellungsmöglichkeiten und intuitiven Funktionen hilft die App bei der Erfassung der erforderlichen Daten:

  • Der Standort wird automatisch per GPS festgestellt.
  • Das Fahrzeugkennzeichen kann eingescannt werden.
  • Wenn ein Betroffener vor Ort ist, können auch die Ausweisdaten per App gescannt werden.

Die erfassten Daten werden in einem geschützten Bereich des Smartphones verarbeitet und unmittelbar in das Polizeidatennetz gespeist. Der Verkehrsverstoß wird dann mit einem QR-Code verknüpft, der sich auf einer sogenannten Bürgerbenachrichtigung befindet.

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App und Bürgerbenachrichtigung – Vorteile für Polizei und Bürger

Betroffene können dann den QR-Code mit ihrem Handy scannen oder rufen manuell das Online-Portal auf und können hier sofort den vorgeworfenen Tatbestand einsehen. Anschließend besteht die Möglichkeit einen entsprechenden Überweisungsträger aufzurufen, um das Verwarnungsgeld per Onlinebanking sofort zu begleichen.

Sollten Betroffene kein Smartphone oder keinen Computer besitzen, besteht natürlich weiterhin die Möglichkeit, mit der Bürgerbenachrichtigung persönlich bei der Polizei vorstellig zu werden, die Verwarnung dort zu begleichen oder sich weitere Informationen einzuholen. Wenn man das Online-Angebot nicht nutzen möchte oder wenn sich eine am Fahrzeug angebrachte Bürgerbenachrichtigung nicht mehr dort befinden sollte, erhält der Halter des betroffenen Fahrzeugs eine schriftliche Benachrichtigung über den Verkehrsverstoß. Mehrkosten entstehen deswegen nicht. Wenn auf diese schriftliche Benachrichtigung innerhalb einer gesetzten Frist weiterhin keine Reaktion seitens des Betroffenen erfolgt, können im Rahmen eines dann erforderlichen Bußgeldverfahrens zusätzliche Gebühren und Auslagen anfallen.