NGG: Beschäftigte in Straubing sollten Urlaubsgeld-Check machen
(ra) Ferienbonus in der Backstube: Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) rät den Beschäftigten im heimischen Bäckerhandwerk, ihre Lohnabrechnung zu prüfen. „Bei der Juli-Abrechnung müssen die rund 280 Beschäftigten in Straubing bis zu 120 Euro mehr auf dem Lohnzettel haben“, sagt Michael Schweiger von der NGG Niederbayern.
Neu sei, dass es erstmals einen pauschalen Betrag für alle Vollzeitkräfte in der Branche gebe. Für Teilzeit-Mitarbeiter werde das Urlaubsgeld anteilig gezahlt. „Dabei darf der Chef die Extra-Leistung nicht mit der neuen, erhöhten tariflichen Altersvorsorge verrechnen“, betont der Gewerkschafter.
Zum Urlaubsgeld-Check ruft die NGG auch alle Mitarbeiter im Gastgewerbe auf. „Viele Chefs vergessen ganz gern, Mitarbeitern in der Küche, im Service oder im Hotel die Sonderzahlung von bis zu 240 Euro zu überweisen“, erklärt Schweiger. Das Urlaubsgeld stehe ihnen jedoch per Tarifvertrag zu. Einen Anspruch gebe es immer dann, wenn der Betrieb tariflich dem Arbeitgeberverband angehöre und der Mitarbeiter Gewerkschaftsmitglied sei. „Wer dennoch leer ausgeht oder sich nicht sicher ist, ob ihm die Extra-Zahlung zusteht, der sollte sich an die NGG vor Ort wenden“, empfiehlt Michael Schweiger.
Über ein Urlaubsgeld können sich in Bayern dieser Tage unter anderem auch die Beschäftigten in Brauereien, in der Milchwirtschaft, in der Süßwaren- und Nährmittelindustrie freuen. Hier liegt der „Ferienzuschlag“ sogar bei bis zu 414 Euro, so die NGG Niederbayern.
Und ganz allgemein gilt: Wer nach Tarifvertrag bezahlt wird, hat viel höhere Chancen auf ein Urlaubsgeld. Das geht aus einer Umfrage des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung hervor. Die Sonderzahlung erhalten demnach 61 Prozent aller Beschäftigten, die in einem tarifgebundenen Unternehmen arbeiten. In Betrieben ohne Tarifbindung sind es nur 32 Prozent.
Foto: NGG