Neues Gesetz zur Kinderbetreuung – Gudrun Zollner: Davon wird auch Niederbayern profitierten
(ra) Der Bund will gemeinsam mit den Ländern die Tagesbetreuung von Kindern unter sechs Jahren verbessern, der Bundestag hat deshalb am Donnerstagnachmittag das neue „Gesetz zum weiteren quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung“ beschlossen. Davon wird Niederbayern in besonderem Maße profitieren, darauf weist die niederbayerische Familienpolitikerin und CSU-Bundestagsabgeordnete Gudrun Zollner hin.
Das damit verbundene Investitionsprogramm gelte nach Ansicht der Abgeordneten erstmals auch für Kinder ab drei Jahren und stehe auch Flüchtlingskindern zur Verfügung.
In Deutschland sind für die Kinderbetreuungsplätze zwar die Länder und die Kommunen zuständig, weil aber vor allem bei Kindern unter drei Jahren noch ein erheblicher Bedarf an Betreuungsplätzen besteht, stockt der Bund ein 2007 eingerichtetes Sondervermögen „Kinderbetreuungsausbau“ auf: 1,126 Milliarden Euro stehen bis 2020 bereit, davon allein heuer 216 Millionen Euro sowie von 2018 bis 2020 noch einmal jährlich 300 Millionen Euro. Zu diesem Investitionsprogramm mit dem Titel „Kinderbetreuungsfinanzierung 2017 bis 2020“ müssen Länder und Kommunen bzw. die Träger der Kinderbetreuung einen eigenen Anteil von 46 Prozent dazu geben.
Das Ziel: Es sollen 100.000 zusätzliche Plätze in Kitas, Kindergärten und bei Pflegeeltern finanziert werden. Gudrun Zollner: „Damit erweitern wir die Möglichkeiten von Eltern, ihre Kinder entweder in die Hände von Erzieherinnen und Erziehern zu geben, oder die Kleinen selbst zu betreuen.“
Aber nicht nur um zusätzliche Betreuungsplätze geht es: „Auch die Qualität der Betreuung soll noch besser werden, vor allem Investitionen in Bewegungsförderung, in Gesundheitsversorgung oder in die Umsetzung von Inklusion werden gefördert, also die Einrichtung von Sporträumen, Küchen, barrierefreier Ausstattung oder eigene Räume für Gespräche mit den Eltern“, so die Bundestagsabgeordnete.
Die Bezirksvorsitzende der Frauen-Union Niederbayern freut sich besonders darüber, dass mit dem inzwischen vierten Investitionsprogramm der Bundesregierung – im Gegensatz zu früheren Programmen – alle Kinder bis zum Eintritt in die Schule erfasst werden. Und damit stehen die zusätzlichen Betreuungsplätze auch Mädchen und Buben mit Flüchtlingshintergrund zu, wenn die ausländer- und sozialrechtlichen Voraussetzungen gegeben sind. „Gerade für diese Mädchen und Buben ist eine hochwertige und frühzeitige Betreuung der Schlüssel zu einer erfolgreichen Integration“, stellt Gudrun Zollner abschließend fest.
Das neue Gesetz soll zum 1. Januar 2017 in Kraft treten, rückwirkend können geplante Maßnahmen zum 1. Juli 2016 zugelassen werden. Die Bewilligungsfrist läuft außerordentlich lange, nämlich bis Ende 2019, um den Ländern ausreichend Zeit zum Abruf der Finanzmittel zu geben.