Neue Regeln und Gesetze machen dem ZAW-SR zu schaffen
(jh) Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat für die Abfallsammlung neue Regeln veröffentlicht. Und mit Beginn des Jahres 2019 tritt das neue Verpackungsgesetz in Kraft. Die Inhalte beider Werke machen dem Zweckverband Abfallwirtschaft Straubing Stadt und Land (ZAW-SR) zu schaffen. Dies teilte am Dienstag Geschäftsleiter Anton Pirkl den Verbandsräten mit.
Bei der DGUV ist ein wichtiger Punkt – das Rückwärtsfahren bei der Abfallsammlung – erarbeitet worden. Vom Unfallversicherungsträger wurde gefordert, das Rückwärtsfahren ganz zu verbieten. „Wir haben ohnehin bei der Tourenplanung darauf geachtet, dass Rückwärtsfahren möglichst vermieden wird“, erklärte Pirkl, doch es gäbe zum Beispiel Sackgassen, in denen es nicht anders funktioniere.
Wo das Rückwärtsfahren unvermeidlich ist, müsse eine Gefährdungsbeurteilung erstellt werden, in der die Situation und die spezielle Gefährdung analysiert werden und die Vorgehensweise genau festgelegt werde. Die Verwaltung wird in Zusammenarbeit mit dem Abfuhrbetrieb in den nächsten Wochen die Rückwärtsfahrsituation erfassen und bewerten. „Anschließend muss entschieden werden, ob es Stellen gibt, die künftig nicht mehr angefahren werden können“, so Pirkl. Schlimmstenfalls müssten Anwohner ihre Mülltonnen zur nächsten Straße bringen.

Eine Herausforderung wird auch das Verpackungsgesetz mit sich bringen, welches 2019 in Kraft tritt. Für die dualen Systeme von Industrie und Handel gelten dann höhere Reyclingquoten. Gangolf Wasmeier, stellvertretender Geschäftsleiter beim ZAW-SR, erinnerte daran, dass durch die Einführung des Dualen Systems in den 90er Jahren der Hintergrund gewesen sei, die Verpackungsmengen zu reduzieren. Doch genau das Gegenteil ist im Laufe der Jahre geschehen. „Die Verpackungsmenge ist gigantisch gestiegen und die Mehrwegquote deutlich gesunken“, fasste er zusammen.
Die Entsorgung von Kunststoff über die „Gelbe Tonne“ ist nach Ansicht der Geschäftsleitung und der Verbandsräte für den Zweckverband keine Alternative. Während jetzt in den Wertstoffhöfen die einzelnen Kunststoffe sauber getrennt werden, würden sie in den „Gelben Tonnen“ bzw. Säcken komplett gesammelt. Die Weitergabe von getrennten Kunststoff bringe wesentlich mehr Vorteile bei den Verwertern und damit einen besseren Erlös für den Zweckverband. „Das sortenreine Sammelsystem in unseren Wertstoffhöfen ist ökologisch und ökonomisch die bessere Lösung“, unterstrich Anton Pirkl. Die Erfahrung in anderen Regionen habe gezeigt, dass viele Dinge, die eigentlich in die Restmülltonne gehörten, in der „Gelben Tonne“ landeten und damit extra aussortiert werden mussten.
Bisherige Vereinbarungen haben mit Inkrafttreten des neuen Verpackungsgesetzes keinen Bestandsschutz. Anton Pirkl geht davon aus: „Die neu auszuhandelnden Vereinbarungen können für uns deutliche wirtschaftliche Nachteile zur Folge haben.“ Konkrete Auswirkungen in finanzieller und organisatorischer Hinsicht seien allerdings derzeit noch nicht absehbar. Demzufolge auch nicht, wie sich das neue Verpackungsgesetz auf die Müllgebühren auswirke.