Mitreden, mitmachen, mitgestalten – Bekommt Straubing 2020 einen Jugendrat?
(ra) Was es in Cham, Viechtach, Wunsiedel und vielen anderen Städten schon längere Zeit gibt, könnte in Straubing vielleicht 2020 auch realisiert werden: einen Jugendrat. Die Fraktion von Bündnis90/Die Grünen haben am Samstag einen entsprechenden Antrag an Oberbürgermeister Markus Pannermayr gerichtet.
Jugendräte sind eine Form der Jugendstimme, die an Entscheidungen der Gemeinschaft beteiligt ist. Die Fraktion von Bündnis90/Die Grünen im Straubinger Stadtrat möchte, dass auch in der Gäubodenstadt der Jugend eine Stimme gegeben wird, und sie damit auf Entscheidungen mit einwirken könne.
Fraktionsvorsitzende Fredsvorsitzende Feride Niedermeier führt in ihrer Begründung die Shell-Jugendstudie 2019 an. Demnach melden sich Jugendliche vermehrt zu Wort und artikulieren ihre Interessen und Ansprüche nicht nur untereinander, sondern zunehmend auch gegenüber Politik, Gesellschaft und Arbeitgebern. „Wir müssen als kommunal Verantwortliche ihre Anliegen ernst nehmen und sie in die Gestaltung einbinden. Wir müssen Politik für, mit und von Jugend machen.“ lautet die zentrale Botschaft der Studie. Der Jugendrat ist nach Auffassung der Grünen-Fraktion ein geeignetes Instrument der Beteiligung der Straubinger Jugend an den Entscheidungen in der Stadt.
Ihr Antrag umfasst zehn Punkte:
1. Es wird als notwendig angesehen, dass sich Jugendliche, die sich öffentlich engagieren, ihre Anregungen, Kritik und Fragen in die kommunalpolitische Diskussion einbringen können. Zu diesem Zweck ruft der Stadtrat einen Jugendrat ins Leben. Der Jugendrat hat die Aufgabe, in allen die Jugend betreffenden Angelegenheiten mitzuwirken. Dies gilt vor allem für Bildungs-, Sozial- und Umweltfragen, aber auch für sonstige Themenbereiche, für welche die Stadt Straubing zuständig ist. Der Jugendrat nimmt gegenüber dem Stadtrat und der Stadtverwaltung die Interessen der Jugendlichen Straubings durch Anträge, Anregungen, Anfragen, Empfehlungen und Stellungnahmen wahr.
2. Der Jugendrat besteht aus 27 Jugendlichen, dem Verwaltungsrat für Jugendfragen des Stadtrates und dem Jugendpfleger der Stadt Straubing. Der/Die Verwaltungsrat des Stadtrates und der Jugendpfleger der Stadt Straubing gehören zu den beratenden Mitgliedern und haben kein Stimmrecht.
3. Die Jugendratsmitglieder werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl von den wahlberechtigten Jugendlichen gewählt. Das aktive und passive Wahlrecht erhalten Jugendliche in einem Alter zwischen 14 und 21 Jahren, wenn sie a. in der Stadt Straubing wohnen oder b. in der Stadt Straubing zur Schule gehen oder c. zu dieser Zeit einem Verband bzw. Verein in der Stadt Straubing angehören.
Jugendratsmitglieder werden in einer Jungbürgerversammlung gewählt, zu der öffentlich und über die Vereine und Verbände eingeladen wird. Je ein Jugendratsmitglied wird von den staatlichen Gymnasien, Mittelschulen, Realschulen und Förderschulen. Der Verwaltungsrat für Jugend trifft alle erforderlichen Regelungen für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahlen.
4. Der Jugendrat wählt aus der Mitte einen Sprecher/eine Sprecherin sowie zwei Stellvertreter. Ebenso wird ein Kassier und ein(e) Schriftführer/in gewählt. Wahlen werden in geheimer Abstimmung vorgenommen. Ein Kandidat benötigt die absolute Mehrheit, um im ersten Wahlgang zu siegen. Ansonsten wird ein zweiter Wahl- gang zwischen den beiden Kandidaten, auf die beim ersten Wahlgang die meisten Stimmen entfallen sind, durchgeführt. Im zweiten Wahlgang muss lediglich die einfache Mehrheit erreicht werden. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.
5. Der Sprecher/Die Sprecherin erstellt die Tagesordnung und Einladungen für die Sitzungen. Auch die Leitung in den Sitzungen obliegt ihr/ihm. Der Sprecher/Die Sprecherin ist Ansprechpartner für die Verwaltung und auch für die Jugendlichen. Er/Sie hält außerdem den Kontakt zur Verwaltung. Die stellvertretenden Sprecher vertreten den Sprecher/die Sprecherin in seiner Abwesenheit.
6. Zur Finanzierung des laufenden Geschäftsbetriebs werden dem Jugendrat jährlich 6.000 Euro bereitgestellt. Die Verfügung über das Konto des Jugendrats besitzt der Kassier sowie der Jugendpfleger der Stadt Straubing. Ausgaben dürfen erst nach Beschlussfassung des Jugendrates getätigt werden. Jährlich muss ein schriftlicher Kassenbericht vorgelegt werden
7. Die Amtszeit des Jugendrats beträgt zwei Jahre. Abweichend hiervon endet die Amtszeit der Schülervertreter mit Ausscheiden aus der Schule. Scheidet ein Mitglied vorzeitig aus dem Gremium aus, rückt der Jugendliche mit der nächst höheren Stimmenzahl nach. Jedes Mitglied des Jugendrates hat die Möglichkeit zurückzutreten. Ist ein Mitglied mit einem Amt betroffen, ist für diese Position eine Nachwahl durchzuführen.
8. Die Sitzungen des Jugendrats sollten alle zwei Monate stattfinden. Abweichungen davon können getroffen werden. Die Sitzungen sind öffentlich, solange der Jugendrat nicht mit Mehrheit beschließt, eine Sitzung unter Ausschluss der Öffentlichkeit abzuhalten. Die Sitzungen werden im Amtsblatt der Stadt Straubing und im Straubinger Tagblatt bekannt gegeben. Die Sitzungen werden vom Sprecher/in des Jugendrates einberufen. Die Einladung erfolgt schriftlich mindestens 7 Tage vor der Sitzung unter Angabe von Zeit, Ort und Tagesordnung. Ausnahmen dieser Frist sind bei besonders wichtigen Themen zulässig. Eine Sitzung muss einberufen werden, wenn dies mindestens ¼ Mitglieder verlangen.
9. Jedes Mitglied des Jugendrats, sowie alle Kinder und Jugendlichen, können Anträge in schriftlicher Form beim Jugendrat einreichen, die, wenn dies rechtzeitig erfolgt, in die Tagesordnung der nächsten Sitzung aufgenommen werden. Die Postadresse des Jugendrats ist identisch mit der Adresse der Stadtverwaltung.
10. Der Jugendrat befasst sich mit allen „jugendrelevanten Themen“, das heißt, er sollte sich mit allen Themen befassen, die Jugendliche betreffen und für die die Stadt Straubing zuständig ist. Der Oberbürgermeister kann als Vorsitzender des Stadtrates dem Sprecher des Jugendrates in einer Stadtratssitzung Rederecht einräumen, sofern ein Thema des Jugendrates behandelt wird. Gleiches gilt für die Vorsitzenden der städtischen Ausschüsse.