20. April 2025
Deutschland

Mindestlohn, Roaming & Co: Das ändert sich im neuen Jahr

(ra) Mit Beginn des Jahres 2017 treten einige neue Gesetze und Vorschriften in Kraft, die in von Bedeutung sind. regio-aktuell24 zeigt heute einige Beispiele auf:

Elektronische Registrierkassen
Registrierkassen müssen ab dem Jahr 2017 den „Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)“ entsprechen. Dies bedeutet, dass sie direkt digitale Unterlagen für die Buchhaltung veränderungssicher erzeugen können. Alte Registrierkassen, die die Anforderungen nicht erfüllen, müssen bis zum Ende des Jahres 2016 ersetzt werden.
Betroffen sind davon alle Gewerbetreibenden, die Bücher führen und eine elektronische Registrierkasse, PC-Kasse oder Ähnliches einsetzen. Allerdings: Unternehmer, die bisher keine Registrierkasse und kein PC-gestütztes Kassensystem besaßen – etwa Kleingewerbetreibende -, dürfen auch weiterhin darauf verzichten.

Bürokratieentlastungsgesetz
Noch nicht endgültig verabschiedet ist das zweite Bürokratieentlastungsgesetz. Das Gesetzgebungsverfahren läuft noch und wird wohl erst im Februar 2017 abgeschlossen; die Erhöhung der Betragsgrenze wird aber voraussichtlich rückwirkend zum 1.1.2017 in Kraft treten. Das Gesetz sieht unter anderem eine Anhebung der Grenze für Kleinbetragsrechnungen (§ 33 UStDV) von 150 Euro auf 200 Euro vor.

Des Weiteren kann die Lohnsteueranmeldung vierteljährlich abgegeben werden, wenn die abzuführende Lohnsteuer für das vorangegangene Kalenderjahr mehr als 1.080 Euro, aber nicht mehr als 5.000 Euro betragen hat – bislang lag diese Grenze bei 4.000 Euro. Diskutiert wurde auch, ob der Grenzbetrag, bis zu dem Unternehmer die sogenannte Kleinunternehmerregelung nutzen können, von 17.500 Euro auf 20.000 Euro erhöht wird. Aus dem aktuellen Gesetzentwurf ist diese Veränderung jedoch wieder gestrichen worden.

Erhöhung des Mindestlohns
Der Mindestlohn für Arbeitnehmer beträgt ab dem kommenden Jahr 8,84 Euro brutto je Stunde. Ausnahmen durch allgemeinverbindliche BranchenTarifverträge sind noch möglich – und zwar für die Fleischwirtschaft, die Land- und Forstwirtschaft, den Gartenbau sowie die ostdeutsche Textil- und Bekleidungsindustrie. Hier liegt der Mindeststundenlohn ab 2017 bei 8,50 Euro.

Behandlung von Reisekosten
Der Sachbezugswert für die freie Verpflegung auf Dienstreisen erhöht sich leicht auf 241 Euro von bisher 236 Euro. Für ein Frühstück sind 1,70 Euro, für ein Mittag- oder Abendessen 3,17 Euro anzusetzen. Die Pauschalen für Miete und Wohnung bleiben gleich.

Leiharbeit und Werkverträge
2017 treten Änderungen beim Arbeitnehmerüberlassungsgesetz in Kraft. Diese sehen unter anderem vor, dass ein Arbeitnehmer nach eineinhalb Jahren fest eingestellt werden muss; es sei denn, er wird durch einen anderen Mitarbeiter ersetzt. Nach neun Monaten sollen Leiharbeitnehmer den gleichen Lohn erhalten wie die Stammarbeitnehmer.

Ende der Roaming-Gebühren
Ab Mitte Juni 2017 dürfen Telekommunikationsanbieter in der EU keine Roaming-Gebühren mehr von ausländischen Nutzern verlangen. Auch Daten- und Zeitlimits soll es nach den aktuellen Planungen der EU-Kommission nicht mehr geben. Allerdings hat sich der EU-Ministerrat erst kürzlich darauf verständigt, dass die Großhandelspreise für Mobilfunkanbieter für 2017 bei zehn Euro für ein Datenpaket von einem Gigabyte gedeckelt werden und erst bis 2021 schrittweise auf fünf Euro sinken sollen. Stimmt die EU-Kommission zu, so hätte dies zur Folge, dass preisaggressive Anbieter gezwungen sein könnten, entweder weiterhin Roaming-Gebühren zu kassieren oder die Kosten anderweitig mit aufzuschlagen oder das Volumen insbesondere in Urlaubsländern zu drosseln.

Die Flexi-Rente kommt
Ältere Arbeitnehmer bekommen ab 2017 durch die neue Flexi-Rente mehr Möglichkeiten für einen flexiblen Übergang in die Rente. Während bislang Kürzungen bis zu zwei Drittel der Rente drohen, wenn jemand mit 63 in Rente geht und mehr als 450 Euro im Monat dazuverdient, soll es künftig für den Hinzuverdienst nur noch eine Obergrenze von 6.300 Euro im Jahr geben. 40 Prozent des darüber liegenden Zuverdienstes werden dann von der Rente abgezogen.

Reformationstag ist Feiertag
Mehrere Bundesländer bekommen einen zusätzlichen Feiertag: den 31. Oktober. Der Reformationstag ist seit der deutschen Wiedervereinigung nur in Bundesländern mit einem größeren evangelischen Bevölkerungsanteil gesetzlicher Feiertag – in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Weil sich der Thesenanschlag von Martin Luther zum 500. Mal jährt, wird der Reformationstag bundesweit zu einem offiziellen Feiertag. Allerdings ist das nur einmalig im Jahr 2017 so.