22. April 2025
Landkreis Straubing-Bogen

Landratsamt sieht aktuelle Streckenführung und Verkehrsregelung unumgänglich

(ra) Aus dem Landratsamt Straubing-Bogen kommt hinsichtlich der Unfallserie auf der Umleitungsstrecke anlässlich der Teilsperrung auf der B20 ein klares Bekenntnis zur derzeitigen Regelung. Wörtlich heißt es dazu im vollen Umfang: 

Die Umleitung einer Bundesstraße mit so hoher Verkehrsfrequenz wie der B 20 ist eine Herausforderung für alle Beteiligten. Dies war den Planern durchaus bewusst, so dass es zur Gestaltung der Umleitung im Vorfeld intensive Abstimmungsgespräche gab. Vorrangige Ziele waren dabei die Vermeidung von größeren Rückstauungen und natürlich die Vermeidung von Unfällen.

Um Rückstauungen zu vermeiden, sollten die Fahrer auf den Umleitungsstrecken an neuralgischen Punkten Vorfahrt haben bzw. möglichst wenig durch kreuzende Linksabbieger behindert werden. Gleichzeitig birgt Linksabbiegerverkehr stets Unfallgefahr.

Als ein neuralgischer Punkt in diesem Zusammenhang wurde die Auffahrt von der St2125 zur SR22 bzw. St2139 bei Hofweinzier identifiziert.

Im Bestand war dort eine Ampel, die das Abbiegen aus und nach allen Richtungen ermöglichte. Im Rahmen des Standardprogramms für diese Ampel wäre der Umleitungsstrom durch die Linksabbieger stark verlangsamt worden, Rückstauungen nach Bogen bzw. auf die SR22 und die St 2139 wären zu befürchten gewesen. Es wurden  deshalb zunächst für die Baustelle eigene Ampelprogramme angedacht. Es zeigte sich jedoch, dass der Verkehrsstrom aus dem Gewerbegebiet heraus die Leistungsfähigkeit dieses Programms blockiert hätte, da er die Linksabbieger aus Bogen kommend in Richtung Rampenauffahrt behindert hätte. Der Knotenpunkt hätte also auch mit geändertem Ampelprogramm nicht funktioniert, d. h. es wäre mit Rückstauungen nach Bogen zu rechnen gewesen. Somit war es das Vernünftigste, diese Ampel ganz auszuschalten und das Linksabbiegen zu verbieten.

Leider zeigte sich bereits bei einer ersten Abnahmefahrt, dass sich ein beachtlicher Teil der Verkehrsteilnehmer nicht an das Rechtsfahrgebot hielt, wenngleich dieses deutlich und  unübersehbar beschildert war. So kam es zu dem angesprochenen Unfall. Von Seiten der Behörden wurde deshalb nun beschlossen, das Rechtsfahren an den betreffenden Stellen zu erzwingen, indem dort Leitschwellen angebracht wurden, so dass ein versehentliches Linksabbiegen künftig nicht mehr möglich ist. Dies verursacht zwar bedauerlicherweise Umwege für die Fahrer und Verkehrsbelästigungen auf den Umleitungsstrecken, ist aber im Sinne der Verkehrssicherheit sinnvoll und notwendig.

Weitere Unfälle und kritische Situationen sind in den letzten Tagen an der Kreuzungsstelle SR12/SR22 entstanden. Auch hier galt es, den Umleitungsstrom zu optimieren, so dass für diesen eine abbiegende Vorfahrt eingerichtet worden war. Diese neue Vorfahrtsregelung war durch entsprechende Beschilderung und durch Hinweistafeln auf die geänderte Vorfahrt ordnungsgemäß ausgewiesen, ein Warnblinklicht wies zusätzlich auf die Gefahrsituation hin. Leider zeigte sich auch hier, dass selbst diese Ausschilderung nicht von allen Verkehrsteilnehmern wahrgenommen wird.

Aufgrund dessen wurde auch an dieser Stelle bereits nachgebessert, in dem nun entlang der abbiegenden Vorfahrtsstraße aus Richtung Xaver-Hafner-Brücke kommend Rechtsfahrgebot angebracht und dessen Einhaltung durch Barken mit Warnlicht gesichert wurde. Aus Richtung Schambach kommend wird man in den nächsten Tagen mit einer Fahrbahnverengung und einem zweiten Stopp-Schild den Hinweis auf die veränderte Vorfahrtssituation zusätzlich verdeutlichen.

Für Fahrzeugführer in Richtung Schambach bedeutet diese künftige Regelung einen zusätzlichen Umweg, sofern sie nicht bereits die Umleitung über Ainbrach genommen haben, da sie dann über die SR12 und SRS19 umgeleitet werden. Im Sinne der Verkehrssicherheit ist diese relativ geringfügige Beeinträchtigung aber wohl angemessen.

Selbstverständlich werden die zuständigen Behörden die Verkehrssituation entlang besagter Umleitungsstrecke weiter beobachten und gegebenenfalls weitere Maßnahmen zu deren Verbesserung ergreifen. Bereits umgesetzte Maßnahmen haben wir dargelegt.

Insgesamt möchten erklären:

  1. die Sanierung der Donaubrücke über die B20 notwendig ist und im Sinne der Sicherheit der Verkehrsteilnehmer erfolgt,
  2. dass Einschränkungen und Belästigungen auf den Umleitungsstrecken unumgänglich, aber auch befristet sind (Umbauzeit bis voraussichtlich Ende Oktober 2016) und
  3. dass die zuständigen Behörden im Vorfeld nach bestem Wissen und Gewissen geplant haben, um Verkehrsstauungen und Unfälle möglichst zu vermeiden. Für Hinweise auf besondere Gefahrensituationen sind wir stets offen und werden diesen nachgehen.