Landkreis Landshut

Landratsamt Landshut: Weiter nur mit Terminvereinbarung

(ra) Die neue Bayerische Infektionsschutzmaßnahmen-Verordnung hat im Alltag viele Änderungen gebracht. Im Landratsamt Landshut setzt man aber weiterhin auf eine vorherige Terminvereinbarung und öffnet nicht grundsätzlich für den Parteiverkehr. Dieses System hat sich eingespielt und gut bewährt:  Nicht nur, weil die 3G-Regel für Behördengänge keine Anwendung findet – sondern auch, weil die Kontaktpersonen-Nachverfolgung hier besser gewährleistet werden kann.

Unterdessen entwickeln sich regional wieder vermehrt Corona-Herde: In verschiedenen Betreuungseinrichtungen, im Zuge privater Feiern oder auch im betrieblichen Umfeld und innerhalb von Sportveranstaltungen ist es zu Ansteckungen mit SARS-CoV2 gekommen – und die Kontaktlisten, die die Ermittler der Corona-Arbeitsgruppe am Staatlichen Gesundheitsamt Landshut abzuarbeiten haben, werden immer länger.

Der Dienstbetrieb läuft intern aber wie bislang fort. Die Bürger*innen sollten sich aber mit ihren Anliegen weiterhin vorrangig per Post, E-Mail oder Telefon an die zuständigen Sachbearbeiter zu wenden.

Die Zulassungsstellen sind wie folgt geöffnet:

  1. Zulassungsstelle in Ergolding (TÜV-Gebäude):

Es erfolgt weiter eine Zugangskontrolle durch einen Sicherheitsdienst. Die Besucher werden anhand einer zugewiesenen Nummer aufgerufen.

  1. Zulassungsstelle in Rottenburg:

Es sind wie bisher Zugangsbeschränkungen im Schalter- und Wartebereich vorgesehen. Die Hinweise sind ausgeschildert.

  1. Zulassungsstelle in Vilsbiburg:

Hier ist der Besuch nur noch nach Terminvereinbarung möglich. Bitte vereinbaren Sie einen Termin unter Tel. 0871 408-5895 bzw. -5896 oder unter zulassung@landkreis-landshut.de 

Beim Besuch des Landratsamtes und seiner Außenstelle ist nun lediglich das Tragen einer OP-Maske, nicht mehr der FFP2-Maske verpflichtend. 

In Bezug auf die Maskenpflicht ergibt sich ab Montag, 13. September eine Änderung: So besteht ab diesem Tag auf den Altstoffsammelstellen des Landkreises, der Reststoffdeponie Spitzlberg und den Bauschuttannahmestellen Geisenhausen und Inkofen (im Freien) keine Pflicht mehr zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske. Kann ein Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden, wird aber weiterhin empfohlen, eine medizinische Maske zu tragen.