Krankes Kind: Für berufstätige Eltern gibt es Kinderkrankengeld
(ra) Wenn Kinder krank sind und gepflegt werden müssen, dann brauchen sie Ruhe – und am besten die Betreuung durch ihre Eltern. Berufstätige Eltern, die ihr Kind zuhause pflegen, können finanzielle Unterstützung von der Krankenkasse bekommen. Immer mehr Eltern in Bayern nutzen das sogenannte Kinderkrankengeld.
Während die AOK Bayern 2012 insgesamt 50.884 Fälle verzeichnete, waren es 2016 bereits 75.230 Fälle. Dies entspricht einem Zuwachs von fast 50 Prozent. Im Landkreis Landshut nahmen im vergangenen Jahr 732 AOK-versicherte Mütter oder Väter diese Leistung in Anspruch, im Vergleich zu 2012 eine Steigerung um 80,3 Prozent, in der Stadt Landshut waren es im vergangenen Jahr 528 AOK-Versicherte Mütter oder Väter, was im Vergleich zu 2012 einer Steigerung von 52,2 Prozent entspricht..
Nach wie vor sind es vor allem die Mütter, die ihr krankes Kind pflegen. Allerdings wächst der Anteil der Väter, die das Kinderkrankengeld nutzen: 2016 waren es im Landkreis Landshut 24,5 Prozent, 3 Prozentpunkte mehr als 2012, im Stadtgebiet Landshut waren die Zahlen der Väter jedoch rückläufig, 2016 nur 21,2 Prozent, 2012 waren es 2,3 Prozentpunkte mehr.

AOK-Mediendienst
Die Zahl der Fehltage wegen der Pflege eines kranken Kindes stieg im Landkreis Landshut in den letzten fünf Jahren um 726 Tage auf 1749 Tage im Jahr 2016, in der Stadt Landshut stiegen die Fehltage um 337 Tage auf 1069 im Jahr 2016. Im Vergleich dazu steigerte sich bayernweit die Anzahl dieser Fehltage von 117.343 auf 164.215 Fehltage im vergangenen Jahr.
„Grundsätzlich können Eltern für jedes gesetzlich versicherte Kind bis zum 12. Geburtstag jeweils bis zu zehn Arbeitstage pro Jahr Kinderkrankengeld beziehen“, sagt Robert Hekele, Bereichsleiter Privatkunden bei der AOK in Landshut. Bei Alleinerziehenden sind es 20 Arbeitstage. Leben mehrere Kinder im Haushalt liegt der Anspruch bei maximal 25 beziehungsweise 50 Tagen. Der Elternteil, der den Antrag stellt, muss ebenfalls gesetzlich krankenversichert sein und zudem Anspruch auf Krankengeld haben.
Die AOK übernimmt bis zu 100 Prozent des ausgefallenen Netto-Arbeitslohns. „Um Kinderkrankengeld zu erhalten, muss ein Arzt bescheinigen, dass das Kind betreut werden muss“, so Robert Hekele. Voraussetzung ist auch, dass es keine andere im Haushalt lebende Person gibt, die die Betreuung übernehmen kann. Eine Übersicht zum Kinderkrankengeld gibt die AOK-Faktenbox. Sie steht im Internet unter www.aok.de zur Verfügung, Suchbegriff „Faktenboxen“.