25. April 2025
Geiselhöring

„Krankenkasse der Rentner“ – Thema beim SPD-Arbeitskreis Labertal

(rp) Der SPD-Arbeitskreis Labertal informierte Freitag im Gasthaus Hagn in Sallach über die Wechselmöglichkeiten in die Krankenkasse der Rentner. AK-Sprecher Rainer Pasta und Ortsvorsitzender Michael Wittmann freuten sich über die vielen Zuhörer, die bestens von Referentin Anja König über die gesetzlichen Neuerungen informiert wurden.


Referentin Anja König, Leiterin der Servicecenter der Betriebskrankenkasse Verkehrsbauunion (BKK-VBU) für Niederbayern, stellte den Unterschied zwischen der pflichtigen und freiwilligen Krankenversicherung für Rentner dar, ebenso die Vor- und Nachteile der Privaten Krankenversicherung insbesondere im Alter. „Wer sich Gedanken um Rente und Altersvorsorge macht, sollte auch unbedingt an die Beiträge für die Krankenversicherung im Alter denken. Denn die Unterschiede in der Beitragshöhe sind je nach Krankenversicherungsstatus zum Teil enorm“, empfahl Michael Wittmann allen jüngeren Zuhörern.

„Die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) ist gar keine Krankenkasse, sondern ein Status: KVdR-Versicherte gelten als pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)“, wechselte Anja König zum Thema. Der entscheidende Vorteil für Pflichtversicherte in der KVdR sei, dass auf private Einkünfte wie Mieteinnahmen, Privatrenten oder Zinsen keine Krankenkassenbeiträge zu zahlen sind. Im Übrigen könnten auch Rentner, die in der KVdR versichert sind, ihre Krankenkasse frei wählen und gegebenenfalls wechseln.

Was besagt die 9/10-Regelung?

„In die Krankenversicherung der Rentner darf, wer in der zweiten Hälfte seines Erwerbslebens zu 90 Prozent gesetzlich versichert war (9/10-Regelung, § 5 Abs. 1.11 SGB V). Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie während Ihrer Erwerbstätigkeit in der GKV pflichtversichert, freiwillig versichert oder familienversichert waren – es genügt, dass Sie überhaupt in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert “, so König weiter. Die Zeit des Erwerbslebens reiche dabei vom Beginn der ersten Erwerbstätigkeit, einschließlich Berufsausbildung und Selbstständigkeit, bis zum Zeitpunkt des Antrags auf gesetzliche Rente. Wer nicht berufstätig war, bei dem gelte der Termin der Heirat oder der 18. Geburtstag.

Was ist zu tun?

Anja König empfahl den Zuhörern, sollten sie noch nicht Rentner sein, sich möglichst vor dem 40. Lebensjahr zu entscheiden, ob sie langfristig gesetzlich oder privat versichert sein wollen. Alle angehenden Rentner sollten zum Rentenbeginn von der Krankenkasse prüfen lassen, ob Sie in die Krankenversicherung der Rentner dürfen. Alle, die bereits in Rente sind, könnten durch die neue Regelung möglicherweise nachträglich in die KVdR wechseln. „Stellen Sie bei Ihrer Krankenkasse einen Antrag, um die Vorversicherungszeit unter den neuen Voraussetzungen prüfen zu lassen“, so Anja König weiter.