5. Mai 2025
Landkreis Landshut

Kontaktloser Gärtnerei-Verkauf im Landkreis Landshut möglich

(ra) Frühjahr ist Pflanzzeit – auch wenn in diesem Jahr alles etwas anders ist als sonst. Für den Verkauf an den Gärtnereien gelten laut Anggaben des Landratsamtes Landshut folgende Maßgaben:

Es dürfen ausschließlich Waren, die der Lebensmittelversorgung dienen (Obst, Gemüse, Salat- und Gemüsepflanzen etc.), sowie selbstgezüchtete Jungpflanzen als Setzlinge verkauft werden. Der Verkauf muss im Freien erfolgen und die kontaktlose Übergabe der Ware sichergestellt sein.

Außerdem dürfen sich beim Verkauf keine Gruppen bilden: Der Mindestabstand von 1,50 Metern muss während des Kaufs und auch bei den Warteschlangen immer gewährleistet sein, beispielsweise durch das Anbringen von Markierungen.

Andere Gärtnereiwaren, beispielsweise Schnittblumen oder Zierpflanzen usw., können nur online oder telefonisch bestellt werden. Hier ist auch nur die Auslieferung, aber keine Abholung erlaubt.

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Auf Wochen- und Bauernmärkte dürfen die Gärtnereien auch Obst, Gemüse und Setzlinge verkaufen. Sollte auf dem Markt der Verkauf von Lebensmitteln überwiegen, dürfen Gärtnerstände auch Zierpflanzen verkaufen.