Keine persönliche Vorsprache bei Führerschein-Pflichtumtausch
(ra) Bis 2033 müssen alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine umgetauscht werden, da auf neue, EU-einheitliche und fälschungssichere Führerscheine umgestellt wird. Dabei erfolgt der Umtausch gestaffelt nach Geburtsjahren. Bis zum 19. Juli müssen nun alle Führerscheininhaber der Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 ihren Führerschein umtauschen, bis 19. Januar 2023 dann alle Jahrgänge von 1959 bis 1964. Dazu ist neuerdings keine persönliche Vorsprache in der Führerscheinstelle des Landratsamtes Straubing-Bogen mehr nötig.

Auf telefonische oder elektronische Anfrage sendet die Führerscheinstelle einen Antrag inklusive Unterschriftenblatt zum Umtausch des „Alten Papier-Führerscheins“ zu. Dieser Antrag kann bequem zu Hause ausgefüllt und zusammen mit einem aktuellen biometrischen Passfoto (nicht älter als ein halbes Jahr), dem Papierdokument im Original und einer Ausweiskopie an das Landratsamt Straubing-Bogen zurückgesandt werden. Die Unterlagen können auch in den Briefkasten am Eingangsbereich des Landratsamtes Straubing-Bogen eingeworfen werden.
„Wir bitten aufgrund der Staffelung zudem, dass wirklich nur die aktuell betroffenen Jahrgänge die Umstellung beantragen. Personen mit Jahrgang 1952 und älter zum Beispiel müssen erst bis 2033 umtauschen und können und sollen sich aktuell noch Zeit lassen“, sagte am Montag Rosemarie Bogner, Leiterin der Führerscheinstelle. Außerdem bittet sie die jetzt betroffenen Jahrgänge, nicht bis kurz vor dem 19. Juli bzw. dem 19. Januar zu warten. „Sonst kann es zu Wartezeiten und einem nicht mehr fristgerechten Umtausch kommen“, so Bogner.
Alle alten Führerscheinklassen werden automatisch in die neuen Führerscheinklassen umgewandelt, so dass der Bestand vollständig gewahrt bleibt. Sollte ein landwirtschaftlicher Bedarf für die im Jahr 1999 neu eingeführte zusätzliche Klasse T (nur für land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge bis 60 km/h) bestehen, ist dies auf dem Antrag anzukreuzen. Nicht vergessen werden darf die Unterschrift, nur so ist der Antrag gültig. Nach Bearbeitung des Antrages wird der befristete alte Papier-Führerschein zusammen mit einer Kostenrechnung über die Gebühr von 30,30 Euro so rasch wie möglich nach Hause geschickt.
Die Übersendung des neuen EU-Kartenführerscheins erfolgt dann direkt von der Bundesdruckerei in Berlin an die Wohnadresse. Bis zum Erhalt des neuen Scheckkartenführerscheins kann der Antragsteller mit dem zurückgeschickten, befristeten Führerschein fahren. Für den kurzen Zeitraum zwischen Antragstellung und Rücksendung des befristeten alten Führerscheins erhält der Antragsteller bereits mit seinem Antrag eine Bestätigung über die Vorlage des Führerscheins bei der Führerscheinstelle zugesandt. Diese dient vorübergehend als Nachweis im Falle einer Führerscheinkontrolle.
Für Fragen zum Pflichtumtausch steht die Führerscheinstelle gerne telefonisch unter 09421/973-124 oder per E-Mail unter fuehrerscheine@landkreis-straubing-bogen.de zur Verfügung.