Aus dem Gerichtssaal

Junger Mann hält Polizei zum Narren: 10.800 Euro Strafe

(jh) Es ist schon ein starker Tobak, den sich ein 25-jähriger Mann erlaubte. Der Berufssoldat im Rang eines Oberfeldwebels narrte die Polizei in Straubing und Regensburg. Er täuschte eine schwere Straftat vor, die sich in den frühen Morgenstunden des 24. Januar vergangenen Jahres in Regensburg zugetragen haben sollte. Die Quittung bekam er am Mittwoch: Bei einem Prozess am Amtsgericht Straubing bestätigte der Vorsitzende Richter einen vorausgegangenen Strafbefehl. Demzufolge hat der 25-Jährige eine Geldstrafe von 180 Tagessätze zu je 60 Euro zu bezahlen.

Wer versucht, die Polizei so vehement hinters Licht zu führen, der braucht sich über das Ergebnis nicht zu beklagen. Der Berufssoldat war am 24. Januar nachmittags bei der Polizeiinspektion in Straubing erschienen und hatte angegeben, dass er in der Nacht zuvor in Regensburg überfallen uns ausgeraubt worden sei. Den Tathergang schilderte er sehr detailliert, obwohl er eigenen Angaben zufolge durch eine starke Alkoholisierung im Delirium gewesen sein will:

Gegen 3.30 Uhr sei er in der Augustenstraße zuerst von einem Unbekannten – etwa 30 Jahre alt – gegen den Brustkorb gestoßen worden. Er habe ihn dann gegen eine Hauswand gedrückt. Anschließend habe er ihm die Beine zur Seite geschubst, so dass er zu Boden ging. Dort habe er plötzlich sechs bis acht Paar Beine gesehen. Ein Fuß hätte dann gegen seinen linken Schläfenbereich gestoßen. Die Folge sei gewesen, dass er bewusstlos wurde. Als er wieder zu sich gekommen sei, hätten aus seiner Geldbörse zwei Bankkarten gefehlt und sein Handy sei verschwunden gewesen. Bis er nachmittags die Bankkarten sperren lassen konnte, seien bereits insgesamt 500 Euro abgehoben worden.

Bei der Polizei in Straubing und Regensburg starteten Ermittlungen – bei einem Raub dieser Größenordnung war der Aufwand relativ groß: Anfragen beim Telefonnetzanbieter hinsichtlich der Wege des Handy’s, ein öffentlicher Aufruf, um Zeugen für die Tat zu finden, sowie die Auswertung der Kameras bei den Bankinstituten.

Den Tathergang schilderte er einen Tag später auch bei der Kripo in Regensburg. Eine Woche später wiederholte er die Vorgänge erneut. Und dabei war die Geschichte von vorne bis hinten frei erfunden. Der Angeklagte wollte eigentlich nur vertuschen, dass er Geld abhob, um sein Vergnügen in einem Nachtlokal zu vertuschen.

Spätestens zu dem Zeitpunkt, als ihm die Ermittler die Aufnahmen der Geldabhebungen an den Geldautomaten vorlegten musste er eingestehen: „Das muss ich gewesen sein.“ Dass er aufgrund seines Alkoholkonsums nicht mehr gewusst habe, was geschehen sei, wollte das Gericht nicht glauben. Zwei Abhebungen gegen 4.30 Uhr und zwei weitere gegen 7 Uhr, noch dazu an zwei relativ weit voneinander entfernten Punkten hatten beim Vorsitzenden Richter zu der Bemerkung geführt: „Bei Ihrem Delirium hätten sich ja den Weg von A nach B auf allen Vieren nehmen müssen. Dass Sie dann zwei verschiedene PIN-Nummer problemlos eingeben scheint sehr unwahrscheinlich.

Der Berufssoldat hatte allen Grund, eine Geschichte zu erfinden: Das Geld gab er in einem Etablissement aus, was seine Freundin nicht erfahren sollte. Außerdem habe er sich eigenen Angaben zufolge geschämt, dass er – in seiner beruflichen Position bei der Bundeswehr – so betrunken gewesen sei. Als er die Anzeige am Nachmittag nach der „Tat“ beider Polizei machte, hatte lag sein Alkoholspiegel noch bei 0,8 Promille. Zu seinem Zustand in den frühen Morgenstunden sagte der Vorsitzende Richter: „Die Dame im Etablissement könnte uns wahrscheinlich eher etwas über Ihren Alkoholisierungszustand sagen.“

Als er im Herbst vergangenen Jahres deshalb einen Strafbefehl von 180 Tagessätzen zu 60 Euro erhielt wandte er sich an einen Anwalt. Der Tatvorwurf – Vortäuschen einer Straftat – wurde von ihm nicht bestritten. Mit seinem Widerspruch wollte er nur, dass das Strafmaß reduziert werde. Immerhin erwartet ihn bei seinem Arbeitgeber jetzt auch noch ein Disziplinarverfahren. Ein Beförderungsstopp und eine Reduzierung seines Gehalts steht ihm bevor.

Die Staatsanwaltschaft ließ sich von diesem Nebeneffekt für jemanden im öffentlichen Dienst nicht beeindrucken. „Das weiß jeder, der hier tätig ist“.  Stattdessen sprach der Anklagevertreter davon, dass es doch bekannt sein müsste, dass am Geldautomaten Aufzeichnungen erfolgten. Der Angeklagte habe über einen längeren Zeitraum an einer Geschichte festgehalten, die einen erheblichen Ermittlungsaufwand erfordert habe.

Dass der Verteidiger die Strafe zu hoch fand und eine Reduzierung auf die Hälfte forderte, ließ das Gericht am Schluss doch zu dem Ergebnis kommen, dass für die „Fortsetzung von Grimms Märchen“ eine Strafe von 180 Tagessätze zu je 60 Euro (10.800 Euro) angebracht sei. Für die Tat sei eine enorme kriminelle Energie aufgebracht worden. Erst als es gar nicht mehr anders gegangen sei, habe der Angeklagte seine Tat einräumt. Die Behörden so zum Narren halten, gebe keineswegs Anlass dazu, die Strafe zu mildern.