10. Mai 2025
Landkreis Straubing-Bogen

Inzidenzwertes von 200 im Landkreis Straubing-Bogen: Was gilt jetzt?

Für den Landkreis Straubing-Bogen gilt seit Donnerstag eine neue Regelung. Der Grund: Die 7-Tage-Inzidenz lag an drei Tagen hintereinander über 200. Demzufolge sind ab sofort folgende Regelungen in Bezug auf Ladengeschäfte zu beachten:

  1. Der Lebensmittelhandel inklusive Direktvermarktung, Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen, Versicherungsbüros, Pfandleihhäuser, Filialen des Brief- und Versandhandels, Reinigungen und Waschsalons, der Verkauf von Presseartikeln, Tierbedarf und Futtermitteln sowie der Großhandel dürfen weiterhin öffnen.

    Es gelten die allgemeinen Hygiene- und Schutzmaßnahmen (FFP2-Maskenpflicht, Beschränkung der Kundenzahl etc.).
    Für die Kunden besteht keine Testverpflichtung.
  2. Für alle anderen Ladengeschäfte ist nur noch die Abholung vorbestellter Ware zulässig („Click and Collect“).

    Auch hier gelten die allgemeinen Hygiene- und Schutzmaßnahmen, mit der Maßgabe, dass im Schutz- und Hygienekonzept insbesondere Maßnahmen vorzusehen sind, die eine Ansammlung von Kunden etwa durch gestaffelte Zeitfenster vermeiden. Für das Abholen der vorbestellten Ware besteht keine Testverpflichtung.