Hornissen: Unwissenheit sorgt für (unbegründete) Unsicherheit
(ra) Durch den kühlen Frühling ist die Anzahl zwar geringer, aber auch in diesem Jahr häufen sich vor allem im Juli und August wieder die Anrufe besorgter Bürger wegen Hornissennestern am Haus oder im Garten. Dabei ist die Angst, die in vielen nach wie vor verankert ist, meist unbegründet. Gefragt sind vielmehr Toleranz und ein höheres Maß an Duldsamkeit gegenüber dieser bemerkenswerten Tierart.
Die Hornisse gehört zu der Familie der sogenannten „Echten Wespen“. Aufgrund der Ängste und Unkenntnis der meisten Menschen wurden Hornissen in der Vergangenheit häufig vernichtet, weshalb sich die Anzahl der vorkommenden Tiere stark verringerte und sie seit Januar 1987 deutschlandweit besonders geschützt sind und somit weder Tiere an sich noch deren Nester gestört oder gar getötet bzw. zerstört werden dürfen.

Ein Hornissenvolk entsteht ab Mitte Mai und erreicht bis Mitte August seinen Höhepunkt. Bereits im September verlassen die jungen Königinnen sowie die männlichen Tiere das Nest. Danach tritt das Hornissenvolk in seine Endphase. Immer mehr verbliebene Tiere und schließlich die alte Königin sterben, bis meist bei den ersten Nachtfrösten das Volk erlischt. Das nunmehr leere Nest wird in der Regel im nächsten Frühjahr nicht wieder bezogen.
Oft ist eine Umsetzung oder Vernichtung eines Hornissennestes unnötig und vermeidbar. Durch Information und Aufklärung zeigen die meisten Betroffenen Geduld und Verständnis gegenüber den wertvollen Insekten. Einen Teil dazu trägt das Landratsamt als Untere Naturschutzbehörde dazu bei, indem es den Kontakt zu Rainer Pasta herstellt, welcher seit nunmehr elf Jahren als ehrenamtlicher Hornissenberater die Untere Naturschutzbehörde unterstützt. Er berät Personen vor Ort, vermittelt Wissen über die Tiere und verschafft dadurch in den meisten Fällen die Gelassenheit, welche notwendig ist, damit Hornisse und Mensch miteinander und nebeneinander leben können.

Dass dies möglich ist, hat die Wissenschaft mittlerweile gezeigt. Der weit verbreitete Satz „7 Stiche töten ein Pferd, 3 Stiche einen Menschen“ konnte längst widerlegt werden. Der Stich einer Hornisse ist längst nicht so gefährlich, wie z. B. von der Honigbiene. Zudem sind Hornissen friedliebende Tiere. Außerhalb des Nestbereiches sind sie eher vorsichtig und fluchtbereit. Sofern die Tiere nicht durch hektische Bewegungen aufgeschreckt, angehaucht oder angeatmet werden, greifen sie den Menschen in diesem Bereich in der Regel nicht an. Nur im unmittelbaren Nestbereich von ca. vier Metern um das Nest herum reagieren sie mit Angriffen auf Störungen, wie etwa Erschütterungen des Wabenbaus, ruckartige Bewegungen, längeres Verstellen der Hauptflugrichtung, Anatmen oder gar Stochern an der Niststätte. Es ist aber ohne weiteres möglich, sich mit ruhigen Bewegungen dem Nest unmittelbar zu nähern und dabei auch längere Beobachtungen vorzunehmen.
Hornissen sind nachtaktiv und fliegen dann gerne Lichtquellen an. Vor dem Löschen der Lichtquelle nach Möglichkeit Fenster oder Fliegengitter schließen. Fenster in Nestnähe sollten abends grundsätzlich geschlossen oder mit einem Fliegengitter versehen sein.

Des Weiteren werden Hornissen im Gegensatz zu ihren Verwandten, den Wespen, nicht von Süßspeisen, wie z. B. Kuchen angelockt. Sie sind Insektenfresser und leisten dadurch einen wichtigen Dienst bei der Regulierung anderer Insektenarten, wodurch sie ein unverzichtbarer Teil des ökologischen Gefüges unserer Umwelt sind. Ein Hornissenvolk vertilgt pro Tag ca. 500 g Insekten, darunter viele für den Menschen lästige Arten, wie z. B. Fliegen und Bremsen.
Sollte es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen dennoch zu einem Stich kommen, ist es beruhigend zu wissen, dass er zwar schmerzhaft, bei Menschen ohne Allergien in der Regel aber ungefährlich ist und es keiner besonderen Therapie bedarf. Kalte Umschläge oder Eisbeutel lindern den Schmerz. Bei Stichen in Mund oder Hals ist jedoch wegen der Erstickungsgefahr sofort ärztliche Hilfe zu rufen.
Für den Fall, dass sich ein Hornissenvolk an einer kritischen Stelle niedergelassen hat, zum Beispiel an durch den Menschen stark frequentierten Ein- und Ausgängen, kann nach Beratung durch Herrn Pasta und einer anschließenden Ausnahmegenehmigung der Unteren Naturschutzbehörde eine Umsiedlung des Nestes durchgeführt werden.
Seit langer Zeit sind Wespen, darunter auch die Hornissen, als Plagegeister und Lästlinge ein Opfer von Vernichtungsaktionen. Dass auch lästige Tiere aus ethischen Gründen ein Lebensrecht genießen, aus ökologischen Gründen (als Teil des Naturhaushalts) schützenswert sind und aus rechtlichen Gründen grundsätzlich gar nicht bekämpft werden dürfen, wird dabei heutzutage häufig nicht beachtet. Rücksichtnahme im Nestbereich, Vorsicht bei der Beobachtung, einfache Vorsichtsmaßnahmen beim Aufenthalt im Freien und vorbeugender Schutz im Haus- und Hofbereich schonen das Leben dieser nützlichen Insekten und ermöglichen meist ein friedliches Nebeneinander.