21. April 2025
Landkreis Dingolfing-Landau

Homosexuelle Männern, die nach 1945 verurteilt wurden, bekommen Ehre zurück

(ra) Der Bundestag hat am Donnerstagabend ein Gesetz zur Wiedergutmachung und Entschädigung von homosexuellen Männern beschlossen, die bis 1994 wegen einvernehmlicher sexueller Handlungen gemäß § 175 Strafgesetzbuch bzw. § 151 des Strafgesetzbuches der DDR verfolgt worden waren. Dazu sagte die CSU-Bundestagsabgeordnete Gudrun Zollner aus Wallersdorf in ihrer Rede vor dem Plenum:

„Ich freue mich besonders für die betroffenen Männer, die dieser Paragraph zu Verbrechern machte und in den sozialen Tod trieb. Wir können mit der heutigen Rehabilitierung das Leid durch die fortgesetzte Kriminalisierung und Stigmatisierung der Betroffenen nicht mindern, aber wir können ihnen ihre Ehre zurückgeben.“

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Hintergrund: Bis 1994 wurden homosexuelle Männer für einvernehmliche sexuelle Handlungen strafrechtlich verfolgt. Der entsprechende § 175 Strafgesetzbuch stammte noch aus dem deutschen Kaiserreich, in der Zeit des Nationalsozialismus wurde die Vorschrift nochmals verschärft und auch nach 1945 übernommen. Die Kriminalisierung und Stigmatisierung nach 1945 von 50.000 bis 60.000 homosexuellen Männern behinderte diese aus heutiger Sicht drastisch in der freien Entfaltung ihrer Persönlichkeit und verstößt klar gegen das freiheitliche Menschenbild unseres Grundgesetzes und der Europäischen Menschenrechtskonvention.

„Doch mit der Aufhebung des Gesetzes war das Leid der Betroffenen noch nicht vorbei“, so Gudrun Zollner in ihrer Rede. „Den § 175 kannten viele, aber die tragischen Schicksale, die dieser Paragraph für die betroffenen Männer mit sich brachte, kannten die wenigsten.“

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In ihrer teilweise sehr emotionalen und persönlichen Rede vor dem Deutschen Bundestag machte Gudrun Zollner deutlich, wie sehr sie die Verabschiedung dieses Gesetzes bewegt: „Als ich im September 2013 in den Bundestag kam und dem Familienausschuss zugeteilt wurde, gab es für mich zwei Vorhaben, die mich herausforderten und zwei Personengruppen, für die ich mich einsetzen wollte: Alleinerziehende mit dem Unterhaltsvorschuss und alle LGBTI-Themen.“ Bei beiden habe sie dicke Bretter bohren, hartnäckig bleiben sowie immer wieder aufklären und überzeugen müssen.

Umso größer sei nun der Stolz, dass dieses historische Gesetz gelungen sei. Zollner abschließend: „Wir setzen damit auch ein Zeichen für unsere Gesellschaft. Deutschland bezieht Position gegen Diskriminierung und Ausgrenzung. Auch über unsere nationalen Grenzen hinaus wollen wir ein positives Signal senden an Länder, in denen Homosexualität immer noch stark geächtet wird.“